5 Gründe gegen Leasingrückläufer

Oft lese ich im Internet Artikel über Leasing und Leasingrückläufer die viele Vorteile aufzählen, selten jedoch auch die Nachteile.

Deshalb habe ich mir erlaubt, die 5 Gründe gegen Leasingrückläufer aufzuzählen und vielleicht kann dann der ein oder andere sich dann genauer überlegen, ob einer dieser Gründe gegen den Kauf eines Leasingrückläufers spricht.

Sicher, die Vorteile selbst klingen erst einmal besonders toll wie z.B. der geringe Kaufpreis für ein “fast” Neuwagen und die oft geringe Laufleistung. Aber sind Leasingrückläufer wirklich nur mit Vorteilen behaftet, leider nein und deshalb präsentiere ich dir meine 5 Gründe gegen Leasingrückläufer.

Einer der Gründe gegen Leasingrückläufer

Ist ganz klar die Gewährleistung!

Was viele nicht bedenken bevor sich sich einen Rückläufer anschauen, es handelt sich dabei defacto um nichts weiteres als einen Gebrauchtwagen, deshalb sind beispielsweise auch Tageszulassungen häufig preiswerter in der Anschaffung.

Beim Leasingrückläufer ist die Gewährleistung nicht mehr gegeben, wie es zum Beispiel bei einem Neuwagen der Fall gewesen wäre.

5 Gründe gegen Leasingrückläufer

Leasingrückläufer
Flucht oder Segen, 5 Gründe gegen Leasingrückläufer

Das Leasingfahrzeug ist ein Nutzfahrzeug

Als einer der 5 Gründe gegen Leasingrückläufer ist diese Aussage an sich erstmal nicht schlimm, aber stell dir vor dir würde jemand einen “normalen” Kugelschreiber schenken, sicher du würdest ihn bestimmt nutzen, wenn du dann aber mit ihm “fertig” bist, würdest du ihn in die Ecke schmeißen.

Diese Definition ist mit Nutzfahrzeug gemeint, der Halter und Nutzer des Leasingautos nutzt das Auto, kümmert sich aber nicht sonderlich weiter darum, denn er denkt sich, in 2-3 Jahren bekomme ich sowieso wieder ein neues Leasingauto.

Demnach lässt er einiges am Fahrzeug schleifen, es wird einfach nicht mit der Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Fürsorge behandelt, wie ein Auto, das jemandem selbst gehört, wofür er vielleicht Jahre lang “geschuftet” oder gespart hat.

Die Wertschätzung ist beim Leasing einfach kaum vorhanden!

Besonders bei Firmen- und Geschäftskunden ist diese Handhabe zu beobachten und seien wir ehrlich, die meisten, die ein Leasing wahrnehmen sind nun mal Geschäftskunden, allein der steuerlichen Vorteile wegen.

Wer ein Leasing Fahrzeug so behandelt, der muss sich dann nicht wundern, wenn schnell erste Verschleißteile ihr Ende finden und eine Reparatur ansteht.

Hohe Laufleistung

Damit meine ich natürlich keine 100000 KM im Jahr, wenn ein Leasingfahrzeug solch eine hohe Laufleistung hätte, würde ich schon gar vom Kauf abraten.

Mit hoher Laufleistung meine ich an dieser Stelle eher die “hohe” Laufleistung im Vergleich zur kurzen Nutzungsdauer. Wenn mir jemand ein Leasing Auto anbietet, welches in 2 Jahren schon 80000 auf dem Buckel hat, dann muss ich ehrlich gesagt zweimal überlegen.

Nicht nur eine hohe Laufleistung schmälert den Wert eine Autos, auch deutet solch ein hoher Wert auf eine rasante Abnutzung von Verschleißteilen hin, klar das Fahrzeug wurde jeden Tag bewegt und zwar über “Stock” und “Stein”. Hier muss man also vorsichtig sein, denn plötzlich steht dann eine kostspielige, große Inspektion an.

Ob sich nicht doch eher ein Neuwagen oder ein “preiswerter”, gut geplegter Gebrauchtwagen lohnen, sollte man hier genau abwägen.

Böse Überraschungen

Auch als einen der 5 Gründe gegen Leasingrückläufer sehe ich den Punkt “Böse Überraschungen” damit sind genauer gesagt, nachträgliche Reparaturen am Leasingauto gemeint.

Wenn ein Leasingnehmer sein Auto am Ende der Laufzeit zurückgibt und keine großen Geldsorgen hat, wird er es womöglich auch mit “Schrammen” und “Mängeln” wieder abgeben. Die Autohäuser die die Fahrzeuge dann zurücknehmen, sind nicht selten so schlau und reparieren diese Fehler nur “notdürftig” oder einfach nicht “fachmännisch” auf.

Ich möchte jetzt nicht alle Autohäuser über einen Kamm scheren, aber ich habe dieses Prinzip bereits selbst erlebt und deshalb sollte man vor dem Leasingkauf, sich genau die Karosserie und alle Einträge im Serviceheft anschauen.

Die Autohäuser und Autohändler selbst sind Profis und Sie wissen genau was sie dürfen oder nicht, aber nicht jeder hält sich auch an diese Spielregeln.

Motor und Getriebe

Als fast der wichtigste Punkt ist einer der 5 Gründe gegen Leasingrückläufer die fehlende Kenntnis über den Vorbesitzer und sein Fahrverhalten.

Der Motor das Herzstück ist entscheidend!

Ohne den Motor geht nicht bei einem Auto und so ist es auch beim Leasing, wenn wir unser Herz und unsere Gesundheit nicht wertschätzen, dann steht uns früher als gedacht, der sichere Tod bevor.

Über einen Vorbesitzer eines Leasingfahrzeugs weiß man nichts!

Und damit weiß man auch nicht wie er die Gänge geschaltet hat, ob er ihn hohen Drehzahlbereichen gefahren ist und und und…

Sicher, eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgendwo, wenn überhaupt dann noch beim Neuwagen, da dieser ja eben Neu ist und keine Kilometer gefahren wurden.

Wenn der Motor aber entsprechend “schlecht” behandelt wurde, dann wird man auf Dauer keine Freude mit seinem neuen Fahrzeug haben.


Beispiel eines Leasing-Geschäftes


Hier findet ihr ein gutes Beispiel eines Leasingangebotes Quelle: Wikipedia.de

Beispiel eines Leasing-Geschäftes
50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges
1.019,61 € monatliche Leasingrate
36 Monate Laufzeit
22.500 € Restwert
8,57 % Effektivzins
Diese obige Sicht des Leasingnehmers kann sich für die Leasinggesellschaft etwas anders darstellen, wenn sie zum Beispiel vom Lieferanten einen zusätzlichen Rabatt bzw. Skonto von drei Prozent gewährt bekommt, den der Leasingnehmer nicht kennt, und andererseits an einen Vermittler eine Provision bezahlt wird:
50.000 € Kaufpreis eines Fahrzeuges
−1.500 € Rabatt, Skonto, Subvention
500 € Provision
49.000 € Berechnungsgrundlage des Vertrages
1.019,61 € monatliche Leasingrate
36 Monate Laufzeit
22.500 € Restwert
9,67 % Effektivzins
Eine Refinanzierung durch die Leasinggesellschaft ergibt folgendes:
6,4 % Refinanzierungszins
2,86 % Zinsmarge
51.895,74 € Barwert der Refinanzierung
2.895,74 € Barwertmarge
Der Barwert der verkauften oder sonst refinanzierten Forderung aus dem Vertrag zum Refinanzierungszins dient zum Bezahlen des Kaufpreises und sonstiger Kosten. Der übersteigende Teil, die Barwertmarge, ist der Deckungsbeitrag der Leasinggesellschaft für Verwaltung, Steuern, Gewinn usw. Einen zusätzlichen Erlös kann die Leasinggesellschaft erzielen, wenn am Vertragsende mehr als der kalkulierte Restwert erwirtschaftet werden kann. Je höher die Objektwerte und die Zinsmarge, desto höher ist für die Leasinggesellschaft die erwirtschaftete Barwertmarge. Qualitativ hochwertige Produkte, die marktgängig und technologisch zukunftsfähig sind, erhöhen die Chancen auf Erlöse zu Gunsten der Leasinggesellschaft nach Vertragsende.



 


 

 

 

 

 

 


Ablauf eines Leasinggeschäftes


Auf Wikipedia ist der typische Ablauf bei solch einem Geschäft im Detail wie folgt erklärt:

Beim Leasing von mobilen Investitionsgütern bestellt meist eine Leasinggesellschaft ein vom Leasingnehmer gewünschtes Objekt oder tritt in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag ein. Der Leasingnehmer bestimmt Fabrikat, spezielle Ausstattungsoptionen und den Lieferanten und hat im Allgemeinen auch den Preis mit dem Lieferanten ausgehandelt. Die Kosten der Beschaffung und Finanzierung des Objektes durch die Leasinggesellschaft sind durch einen gleichzeitig geschlossenen Nutzungsüberlassungsvertrag über das Objekt mit dem Leasingnehmer mit garantierten Mindesterlösen während der Laufzeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil gegenfinanziert. Für die Annahme eines Leasingantrages durch eine Leasinggesellschaft sind hauptsächlich die Bonität des Antragstellers und die Bewertung des Objektes entscheidend. Objekte, die gebraucht schwer verkäuflich sind, zu teuer vom Vertragsnehmer eingekauft wurden oder die technologisch veraltet sind oder eine Veraltung unmittelbar bevorsteht, stellen eine unzureichende Sicherheit für den Leasinggeber dar. Sicherheiten wie Mietvorauszahlungen, Kautionen oder Depotzahlungen können zur Reduzierung des Risikos des Leasinggebers zur Abschlussbedingung gemacht werden.

Über Kauf und Leasing wird häufig parallel verhandelt, wenn ein Interessent ohne feststehende Finanzierung keinen Kaufvertrag eingehen kann. Absprachen zwischen Lieferant und Leasinggesellschaft, von denen der Interessent keine Kenntnis hat, sind üblich. So kann der Lieferant der Leasinggesellschaft einen günstigeren Kaufpreis zur Ermöglichung einer preiswerten Finanzierung anbieten oder Verpflichtungen zur Verwertung des Objektes bei Vertragsende eingehen. Falls der Lieferant den Kontakt zur Leasinggesellschaft hergestellt hat, bekommt er andererseits meist eine Vermittlungsprovision.

Der Leasingnehmer zahlt Leasingraten, die die Kosten für den Verzehr des Objektes während der Leasingzeit, dessen Finanzierung sowie einen Aufschlag für Verwaltungskosten und Gewinn des Leasinggebers decken. Vereinbarte Nebenleistungen des Leasinggebers wie Versicherung des Objektes oder Wartung des Objektes werden in Service-Leasingverträgen pauschaliert durch Aufschläge abgerechnet.

Nach Ende des Leasingvertrages und in der Annahme, dass der Leasingnehmer eine eventuelle Kauf- oder Verlängerungsoption nicht ausübt, kann der Leasinggeber über das Leasingobjekt wieder verfügen. Verkauf an den Leasingnehmer oder einen Dritten, Weitervermietung an den Leasingnehmer oder einen Dritten, Einlagerung und Verschrottung sind mögliche Verwertungsoptionen. Häufig ist der ursprüngliche Lieferant des Objektes eingebunden. So nehmen Autohändler meist im Auftrag der Leasinggesellschaft Zustand und sonstige für die Endabrechnung erforderliche Daten bei Rückgabe des Fahrzeuges auf und kümmern sich um den Verkauf am Gebrauchtwagenmarkt.

An Leasinggeschäften können neben dem Leasinggeber, dem Leasingnehmer und dem Lieferanten des Leasingobjekts weitere Parteien beteiligt sein. Beispiele sind Sicherheitengeber, die eine Kaution stellen oder eine Bürgschaft eingehen, Vermittler, die von der Leasinggesellschaft eine Provision erhalten, und Banken, die die Forderung aus einem Leasingvertrag ankaufen und das Bonitätsrisiko übernehmen.

 


Fazit

Das waren meine 5 Gründe gegen Leasingrückläufer!

Natürlich, die Vorteile überwiegen wahrscheinlich dennoch dazu gehört insbesondere der relativ niedrige Anschaffungspreis im Vergleich zu einem Neuwagen, auch die relative “niedrige” Laufleistung im Vergleich zu einem Gebrauchtwagen sind attraktiv.

Dennoch: diese 5 Gründe gegen Leasingrückläufer kommen nicht von ungefähr und so sollte jeder vor dem Leasingkauf auf gewisse Dinge achten, beim Händler hinterfragen, sich den bisherigen Serviceplan anschauen und ggf. bei Mängeln und Problemen Nachbesserung fordern oder einen Rabatt rausschlagen.

Wer diese Punkte hier selbstkritisch hinterfragt, liegt zumindest auf dem richtigen Weg einen guten, Leasingwagen zu finden, mit dem er lange Zeit seine Freude haben kann und wenn Euch diese Punkte vor dem Leasingkauf abhalten, dann ist die optimale Alternative der Neuwagen!

Autor im Blog: Janus Schulz

Ob der Opel Adam auch ein Kandidat für einen Leasingrückläufer ist!?

 

5 Gründe gegen Leasingrückläufer




Ein Gedanke zu „5 Gründe gegen Leasingrückläufer“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

9 + sechzehn =