Der Firmenwagen fürs Unternehmen: Versteuerung, Anschaffung & Co.

Das eigene Firmenauto ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol und wichtiger Anreiz.

Für die Unternehmen bedeutet es Flexibilität und Mobilität, die im öffentlichen Verkehr eingeschränkt ist. Doch solche Geschäftswägen sind mit hohen Kosten für den Unternehmer und Steuern für den Fahrer verbunden.

Firmenwagen: Luxus oder geschäftliche Notwendigkeit?

Gerade für frisch angeworbene Mitarbeiter stellt der eigene Firmenwagen einen positiven Anreiz dar – er ist ein echtes Statussymbol, das allerdings enorm auf die Kasse schlagen kann.

Unternehmer und Selbstständige sollten daher gut kalkulieren, inwiefern die Anschaffung einer Unternehmensflotte oder einzelner Fahrzeuge wirklich sinnvoll ist. Dabei sollte miteinbezogen werden, dass eine mögliche private Nutzung für den Fahrer des Firmenwagens eine erhöhte Einkommensteuer bedeuten.

Firmenwagen etwas mehr Luxus darf es dann schon sein. Was bei einem Firmenwagen zu beachten ist

Firmenwagen etwas mehr Luxus darf es dann schon sein. Was bei einem Firmenwagen zu beachten ist

In vielen Fällen stehen die Anschaffungs- und laufenden Kosten jedoch im Verhältnis zu den Vorteilen, die das Unternehmen aus Firmenwagen ziehen kann.

Insbesondere die hohe Flexibilität und Mobilität der eigenen Mitarbeiter – sei es für den Kundentermin oder einen Besuch beim Lieferanten – wird hierbei geschätzt. Bei der richtigen Nutzung kann das geschäftlich genutzte Auto mit den Betriebskosten abgerechnet werden.

Die Anschaffung: Kauf, Leasing oder Langzeitmiete?

Für die Anschaffung eines Firmenwagens stellt sich vor allem die Frage, welche Methode für das Unternehmen am geeignetsten ist.

Die beliebtesten Varianten sollen hier einmal kurz vorgestellt werden:

  1. Der Kauf: Ein direkter Kauf des Firmenwagens ist häufig mit attraktiven Angeboten verbunden, belastet aber auch die Liquidität Ihres Unternehmens. Auch eine Kreditfinanzierung ist nicht immer ratsam. Dafür lassen sich sowohl die Anschaffungskosten wie auch die laufenden Ausgaben für den Wagen und Zinsen für ein aufgenommenes Darlehen als Betriebsausgaben verrechnen.
  2. Das Leasing: Leasing ist für viele Unternehmen die bevorzugte Variante zur Anschaffung eines Firmenwagens, da aufgrund der monatlichen Zahlungen die Liquidität geschont wird. Dafür erhöhen sich die monatlichen Fixkosten. Abgezogen werden können hierbei die Raten sowie laufende Betriebskosten für den Firmenwagen. Hierbei sollte aber einmal sorgfältig verglichen werden, wie groß die Preisdifferenz zu einem Kauf wäre.
  3. Die Langzeitmiete: Diese Option ist besonders für Unternehmen attraktiv, die flexible Lösungen für ihre Firmenwagen suchen. Hierbei kann mindestens ein Monat gemietet werden, danach wird tageweise abgerechnet. Anders als beim Leasing sind Firmenwagen spontan und flexibel verfügbar. Die Auto-Langzeitmiete mit firmen-kfz.de ist daher eine wertvolle Ergänzung oder Alternative zum Leasing von Firmenfahrzeugen.

Die Regelungen für Unternehmer – richtige Führung von Geschäftsfahrzeugen

Die laufenden Kosten für einen Firmenwagen bezahlt der Arbeitgeber, dennoch ist eine private Nutzung möglich, wodurch das Konzept besonders für Mitarbeiter interessant wird.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten.Diese private Nutzung wird vom Finanzamt als geldwerte Leistung betrachtet und muss daher versteuert werden.

Für den fahrenden Arbeitnehmer kann dies schnell sehr teuer werden. Um zu bestimmen, wie hoch der Anteil der betrieblichen Fahrten ist, wird in der Regel über drei Monate hinweg ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen geführt.

  • Mindestens 50 % betriebliche Nutzung: Der Firmenwagen sowie dessen laufende Kosten können als Betriebsvermögen gültig gemacht werden. Für die privaten Fahrten müssen Sie dann noch eine Methode der Besteuerung auswählen.
  • Weniger als 50 % betriebliche Nutzung: Wird der Firmenwagen hauptsächlich privat genutzt, sind Sie verpflichtet, ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen. Auf dieser Basis wird dann der Anteil berechnet, der als Betriebsausgaben abgerechnet werden kann.

Die Versteuerung des Firmenwagens: 1-%-Regel oder die Führung eines Fahrtenbuches

Die private Nutzung eines Firmenwagens wird vom Finanzamt stets als geldwerter Vorteil gewertet, weshalb dies mit der Einkommenssteuer verrechnet werden muss.

Für diese Versteuerung stehen dem Unternehmer zwei Varianten zur Auswahl: eine pauschale 1-%-Steuer oder die Versteuerung über ein Fahrtenbuch. Bei der 1-%-Regelung ist die Basis der Listenpreis des Firmenwagens.

Davon werden monatlich 1 % als geldwerter Vorteil angerechnet, der versteuert werden muss. Um eine pauschale Versteuerung zu vermeiden, besteht außerdem die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen, um den realen Anteil privater Fahrten zu bestimmen. Dieser ist dann Grundlage für die spätere Versteuerung.

 





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