Der Abgasskandal hat seine Kreise gezogen und das Dilemma ist für alle Seiten spürbar, vor allem Kunden von VW, Seat, Skoda und Audi fühlen sich jedoch hintergangen.
Der VW-Konzern wurde in den USA zu einer Milliardenstrafe verurteilt, Verbraucher machen in den USA jedoch Gebrauch von ihren Rechten und es hagelt Klagen über Klagen.
In Deutschland bisher noch nicht möglich, doch mit Hilfe von MyRight und dem Staranwalt aus den USA, Michael D. Hausfeld sollen auch deutsche Autofahrer ihr Recht bekommen.
Die Frist zur Wahrung der Interessen läuft allerdings bald ab, bis zum 30.06.2017 können Kunden des VW-Konzerns ihre Ansprüche geltend machen, dabei handelt es sich um eine Frist von MyRight um alle Vorbereitungen zu treffen.
Für alle Betroffenen gibt es im heutigen Autoblog-Artikel wichtige Infos zum Ablauf, der Frist und wie man als Kunde im Abgasskandal an sein Recht kommt.
Das Unternehmen MyRight wurde im Jahre 2016 gegründet und ist zwar noch frisch auf dem Markt, hat sich jedoch den Rechten von Kunden im Abgasskandal verschworen. Manch einer könnte MyRight als Inkassounternehmen ansehen, doch das Unternehmen bietet wesentlich mehr.
So vertritt MyRight beispielsweise seine Kunden vor Gericht und kümmert sich um behördliche Belange und Vorschriften. Vor Gericht muss also kein Kunde persönlich anwesend sein.
Da Sammelklagen in Deutschland nicht erlaubt sind, bietet MyRight über den Umweg der USA und dem Kanzleibüro Hausfeld neue Möglichkeiten für europäische und damit auch deutsche Kunden vom VW-Konzern.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe und so bündelt das Unternehmen aus Berlin seine Kräfte und zieht gemeinsam an einem Strang um gegen den Branchenriesen aus Wolfsburg anzukommen.
MyRight sammelt alle Klagen und führt dann eine Sammelklage durch, Kosten entstehen dem Verbraucher vorerst nicht und er muss auch nicht in Vorleistung treten. Bevor es zu einer Klage kommt versucht das Unternehmen für den Kunden eine außergerichtliche Lösung zu finden ( Zeitersparnis ).
Erst wenn es keine Ansätze und Möglichkeiten zu einer Einigung gibt, wird eine Klage durchgeführt.
Betroffen sind hauptsächlich Kunden des VW-Konzerns und dessen Dieselautos, welche mit einer Manipulationssoftware ausgestattet waren.
Dabei waren bei Volkswagen z.B. diverse Motormodelle mit dem Hubraum: 1.2, 1.6 und 2.0 Liter betroffen.
Anhand von erhöhten Stickoxid-Werten im Fahrbetrieb wurden die ursprünglichen Angaben deutlich übertroffen, unter diesen Umstände hätte das Fahrzeug normalerweise gar keinen TÜV erhalten.
Einen sehr guten Informationsartikel dazu findet man auf der Seite von Test.de, hier sind wichtige Infos beim Abgasskandal zusammengefasst.
In Deutschland gibt es rund 2,5 Millionen Betroffene und ein Handeln ist unabdingbar, denn unter Umständen kann die Zulassung auch Entzogen werden, z.B. dann, wenn man den Forderungen des KBA nicht nachkommt, die entsprechenden Dieselfahrzeuge nachzurüsten.
Wer wirklich vom Abgasskandal betroffen ist, hat entweder bereits Post von Volkswagen erhalten oder wird noch entsprechend informiert.
Nun zunächst muss man sagen, dass der entscheidende Vorteil in der Zeitersparnis liegt.
Nicht jeder VW-Kunde hat ausreichend Zeit sich mit Behörden und Gerichten zu befassen und vor allem seine volle Zeit dafür zu opfern. Auch für Laien kann das Angebot von MyRight sehr viele Vorteile bringen, denn hier handeln Profis im Auftrag, die sich mit der Materie auskennen.
Neben den psychischen Strapazen, kann sich ein Klageverfahren in Eigenregie auch durchaus körperlich bemerkbar machen und im schlimmsten Fall sogar krank machen.
Ein weiterer großer Vorteil ist die volle Transparenz des Unternehmens und die Tatsache, dass für den Betroffenen zu Beginn der Beauftragung keinerlei Kosten erwarten, auch die Vorkosten bei Gericht müssen beispielsweise nicht getragen werden.
MyRight übernimmt alle Anwaltskosten und Gerichtskosten für alle Betroffen und tritt an dieser Stelle für die Rechte des Betroffenen in vollem Umfang ein.
Grundsätzlich nicht, denn den Zeitfaktor auf Einigung außergerichtlich oder vor Gericht kann man nicht ansetzen, da er so oder so anfallen würde. Auch wenn es Monate oder Jahre dauern kann, wichtig ist vorab zu handeln und sein Recht einzufordern, ehe die Verjährung eintritt!
MyRight ist ein normales Unternehmen und handelt wirtschaftlich, demnach ist bei Erfolg eine Provision von 35% inkl. Ust. fällig. Weitere Kosten fallen wie gesagt nicht an, weder für Anwälte noch für das Gericht.
Auf der Homepage heißt es dazu:
Wichtig: Sollten Sie Ihr Auto im Rahmen der Rückabwicklung an den VW-Konzern zurückgeben, fällt unsere Erfolgsprovision natürlich nur auf den Teil an, der den Wert Ihres Autos bei Rückgabe übersteigt. Den Wert Ihres Autos haben Sie schließlich schon heute in der Tasche – natürlich erhalten wir hierauf keine Provision.
Ein gutes Beispiel dazu findet sich hier:
VW erstattet Ihnen aufgrund unserer Arbeit den Kaufpreis in Höhe von 30.000 Euro und nimmt das Auto zurück; der Zeitwert des Autos beträgt bei Rückgabe 20.000 Euro (nach DAT-Schwacke). Dann haben Sie einen Zugewinn von 10.000 Euro und nur hierauf fällt die Erfolgsprovision an. Unsere Erfolgsprovision beträgt in diesem Beispiel 3.500 Euro. Sie bekommen also 26.500 Euro ausbezahlt, 6.500 Euro mehr, als Sie selbst beim Verkauf hätten verdienen können.
Wenn man die ganzen Kosten, den Aufwand und vor allem die Zeit, welche flöten gehen würde bedenkt, ist dieser Anteil der Erfolgsprovision meines Erachtens noch human.
Wer seinen Diesel vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 beim VW-Konzern gekauft/geleast hat, kann seine Ansprüche bei MyRight geltend machen.
Bei der Registrierung sind online oder später per Post folgende Unterlagen notwendig:
Die Unterlagen können wie beschrieben online direkt hochgeladen werden ( funktioniert problemlos ) oder später in Kopie per Post verschickt werden.
Im Oktober 2017 möchte das Unternehmen aktiv werden und bis dahin eine Sammelklage vorbereiten, der Kampf geht dann in die erste Runde.
Mit Hilfe von MyRight kann man gemeinsam natürlich wesentlich mehr bewirken, als eigenständige Person mit möglicherweise beschränkten Mitteln.
Die Vorteile sind offensichtlich und verhelfen den Betroffenen des Abgasskandals früher oder später zu einer möglichen Schadenszahlung ohne dabei Kraft und vor allem Zeit zu opfern.
Die Risiken sind quasi nicht vorhanden, da man keine Vorkosten tragen muss und nur im Erfolgsfall ( Zahlung durch VW ) auch die entsprechende Provision abtreten muss.
Jeder Betroffene des Abgasskandals sollte nun schnellstmöglich handeln, die Frist endet am 30.06.2017, nur bis dahin werden Unterlagen gesammelt und für die Sammelklage in den USA vorbereitet, Stand heute sind es über 25.000 Betroffene.
Zwei wichtige Dinge sollte man noch wissen:
Insgesamt bleibt festzuhalten, mit MyRight kann man im Abgasskandal nichts bis wenig falsch machen und am Ende möglicherweise mit einem blauen Auge ( Schadenszahlung ) davon kommen.
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