Wir gehen näher auf den Ablauf ein und möchten Euch damit einen gewissen Leitplan zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich sollten Sie darauf achten, dass der Käufer bereits 18 Jahre alt ist und damit volljährig. Bedenken Sie das nicht volljährige Personen nicht voll geschäftsfähig sind und ein Kauf nur mit Zustimmung der Eltern möglich ist.
Vorab sollten Sie sich Ausweis geben lassen und den Führerschein anschauen, bevor Sie dem Käufer eine Probefahrt gewähren, im besten Fall nehmen Sie selbst an der Probefahrt teil.
Als privater Verkäufer sind sie nicht verpflichtet von Beginn an Schäden oder Mängel anzumerken, dies gilt sowohl für offensichtliche Schäden, welche der Käufer selber sehen kann ( z.B. Beulen ) als auch für kleine verdeckte Schäden. Sollte Sie der Käufer jedoch explizit nach Schäden und Mängeln fragen, müssen Sie die Wahrheit sagen. Sollte ihr Fahrzeug gar nicht mehr verkehrssicher sein, ist dies natürlich sofort zu melden.
Lassen Sie sich die Übergabe dokumentieren, dies ist sowohl für Verkäufer als auch Käufer ein guter Nachweis über die Erfüllung. Im Internet finden Sie dazu diverse Musterdokumente.
Grundsätzlich ist ein Kaufvertrag immer empfehlenswert. Dieser gilt für beide Seiten sozusagen als „Urkunde“ und es werden wichtige Punkte wie Übergabe, Anzahl von Schlüsseln und Papieren und Adresse festgehalten. Mit einigen Mustervordrucken im Internet sind sie zumindest juristisch auf einer sicheren Seiten.
Wichtiger Punkt als Privatverkäufer: Sachmängelhaftung Ausschluss
Als privater Verkäufer müssen Sie keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen und dies sollten Sie auch so festhalten, sonst könnte es rechtlich zu Problemen kommen.
Sobald Sie dem Käufer gewisse Ausstattungsmerkmale oder Extras zugesagt haben, sind Sie daran gebunden. Sie müssen versprochene Extras auch liefern und gewährleisten. Ebenso Dinge wie Baujahr, Farbe etc. was den Tachostand anbelangt, können Sie sich durch Zusatzhinweise absichern, denn Sie selber können als Zweit- oder Drittbesitzer diesen nicht garantieren.
Wir empfehlen in den meisten Fällen die Zahlung in Bar. Bei anderen Zahlungswegen wie Überweisung oder Scheck könnte es zu Problemen kommen. Am besten lassen Sie sich das Geld direkt in ihrer Bank übergeben, dabei könnten Sie z.B. auch gleichzeitig das Bargeld auf „Falschgeld“ überprüfen lassen.
Beim Fahrzeugverkauf sollten Sie mit dem Käufer eine Einigung erzielen in Bezug auf die sofortige Ummeldung/Abmeldung des Fahrzeuges. Vereinbaren Sie mit dem Käufer, dass dieser während der Überführung zur Zulassungsstelle zwecks Abmeldung für eventuelle Schäden selbst haftet. Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde, ist es weiterhin auf Sie als Verkäufer versichert.
In solchen Fällen ist es sehr wichtig, im Kaufvertrag das Datum + Uhrzeit mitanzugeben. Des Weiteren sind Sie als Verkäufer verpflichtet den Verkauf an die Zulassungsstelle und ihren Versicherer zu melden, als Nachweis genügt z.B. der Kaufvertrag.
Unter Beachtung dieser Tipps und Hinweise, kann man beim Autoverkauf Privat weniger falsch machen.
Autor im Autoblog: Janus Schulz
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