Ratgeber Bussgeld mehr Wissen - weniger Bussgelder
Dashcams sind zwar noch nicht so weit verbreitet, finden jedoch immer mehr Interessenten und Nutzer, ein erstes Urteil eines Gerichtes gibt es nun zu verkünden.
Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte, dass ein dauerhafter Dash cam Einsatz und somit die Aufzeichnung des Straßenverkehrs von anderen Teilnehmern nicht völlig legal und zulässig sei, vielmehr steht der Datenschutz als „schützende“ Hand über anderen Verkehrsteilnehmern, aktuelle Datenschutzgesetze müssten eingehalten werden.
Besonders prinkelnd kann es werden, wenn solche Videos im Internet verbreitet werden und sich wie ein Lauffeuer verbreiten, oder aber bei der Polizei vorgelegt und gegen andere verwendet werden würden.
Grundsätzlich muss man als „Filmer“ immer vorsichtig sein, was mit den Daten geschieht und wie man damit umgeht, ein grundsätzliches Verbot ist damit jedoch nicht geurteilt, das Verwaltungsgericht ließ im Übrigen Berufung als Option offen.(js)
Mehr zu einem bevorstehenden, aktuellen Dashcam Urteil gibt es in diesem Artikel.
Opel Rocks – Der kompakte City-Flitzer für die neue urbane Mobilität In einer Zeit, in… Mehr lesen
Der Toyota Hilux BEV 2026 ist Toyotas erster vollelektrischer Pick-up und markiert eine neue Ära… Mehr lesen
Dacia Hipster im Überblick Der Dacia Hipster ist ein innovatives, vollelektrisches Konzeptfahrzeug, das als Mikro-Stadtauto… Mehr lesen
Der Porsche Macan Turbo steht für sportliche Eleganz, technische Raffinesse und eine beeindruckende Performance in… Mehr lesen
Um einen Wohnwagen ziehen zu dürfen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und viele Aspekte beachtet werden.… Mehr lesen
Der BYD SEALION 7 ist ein moderner und leistungsstarker Elektro-SUV, der als neue Speerspitze der… Mehr lesen