Dashcams sind zwar noch nicht so weit verbreitet, finden jedoch immer mehr Interessenten und Nutzer, ein erstes Urteil eines Gerichtes gibt es nun zu verkünden.
Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte, dass ein dauerhafter Dash cam Einsatz und somit die Aufzeichnung des Straßenverkehrs von anderen Teilnehmern nicht völlig legal und zulässig sei, vielmehr steht der Datenschutz als “schützende” Hand über anderen Verkehrsteilnehmern, aktuelle Datenschutzgesetze müssten eingehalten werden.
Besonders prinkelnd kann es werden, wenn solche Videos im Internet verbreitet werden und sich wie ein Lauffeuer verbreiten, oder aber bei der Polizei vorgelegt und gegen andere verwendet werden würden.
Grundsätzlich muss man als “Filmer” immer vorsichtig sein, was mit den Daten geschieht und wie man damit umgeht, ein grundsätzliches Verbot ist damit jedoch nicht geurteilt, das Verwaltungsgericht ließ im Übrigen Berufung als Option offen.(js)
Mehr zu einem bevorstehenden, aktuellen Dashcam Urteil gibt es in diesem Artikel.
Anhängerkupplung: Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten Eine Anhängerkupplung ist ein praktisches Zubehör für Fahrzeuge, das es ermöglicht,… Mehr lesen
Verhalten bei regennasser Fahrbahn: Sicher unterwegs bei schlechtem Wetter Fahren bei regennasser Fahrbahn stellt viele… Mehr lesen
Der Ford Explorer ist ein vielseitiges SUV, das für seine Robustheit, Zuverlässigkeit und Vielseitigkeit bekannt… Mehr lesen
Der neue VW Tayron: Ein umfassendes SUV für die ganze Familie Der VW Tayron ist… Mehr lesen
Cardentity: Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf durch transparente Fahrzeughistorie Beim Gebrauchtwagenkauf lauern zahlreiche Risiken, die sich nicht… Mehr lesen
BYD: Der größte Elektroautohersteller der Welt BYD, kurz für "Build Your Dreams", ist ein chinesischer… Mehr lesen