Ratgeber Bussgeld mehr Wissen - weniger Bussgelder
Dashcams sind zwar noch nicht so weit verbreitet, finden jedoch immer mehr Interessenten und Nutzer, ein erstes Urteil eines Gerichtes gibt es nun zu verkünden.
Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte, dass ein dauerhafter Dash cam Einsatz und somit die Aufzeichnung des Straßenverkehrs von anderen Teilnehmern nicht völlig legal und zulässig sei, vielmehr steht der Datenschutz als „schützende“ Hand über anderen Verkehrsteilnehmern, aktuelle Datenschutzgesetze müssten eingehalten werden.
Besonders prinkelnd kann es werden, wenn solche Videos im Internet verbreitet werden und sich wie ein Lauffeuer verbreiten, oder aber bei der Polizei vorgelegt und gegen andere verwendet werden würden.
Grundsätzlich muss man als „Filmer“ immer vorsichtig sein, was mit den Daten geschieht und wie man damit umgeht, ein grundsätzliches Verbot ist damit jedoch nicht geurteilt, das Verwaltungsgericht ließ im Übrigen Berufung als Option offen.(js)
Mehr zu einem bevorstehenden, aktuellen Dashcam Urteil gibt es in diesem Artikel.
Motorradfahren ist Freiheit auf zwei Rädern. Doch so leicht und mühelos es oft aussieht, ist… Mehr lesen
Wie entfernt man Hitze aus dem Auto? – Detaillierte Tipps gegen Hitzestau Die Sommermonate bringen… Mehr lesen
Die eigene Werkstatt Auch wenn moderne Autos in ihren Bestandteilen immer komplexer erscheinen, lässt sich… Mehr lesen
MINI Cooper SE: Warum der vollelektrische MINI ein echter Geheimtipp unter den Kleinwagen ist Der… Mehr lesen
Camping mit dem Auto – Was man benötigt für sorgenfreies Abenteuer Camping mit dem Auto… Mehr lesen
Limousinenservice mieten – stilvoll, bequem und überraschend vielseitig Einsteigen, zurücklehnen, genießen – genau das erwartet… Mehr lesen