Das eigene Firmenauto ist für viele Arbeitnehmer ein Statussymbol und wichtiger Anreiz.
Für die Unternehmen bedeutet es Flexibilität und Mobilität, die im öffentlichen Verkehr eingeschränkt ist. Doch solche Geschäftswägen sind mit hohen Kosten für den Unternehmer und Steuern für den Fahrer verbunden.
Gerade für frisch angeworbene Mitarbeiter stellt der eigene Firmenwagen einen positiven Anreiz dar – er ist ein echtes Statussymbol, das allerdings enorm auf die Kasse schlagen kann.
Unternehmer und Selbstständige sollten daher gut kalkulieren, inwiefern die Anschaffung einer Unternehmensflotte oder einzelner Fahrzeuge wirklich sinnvoll ist. Dabei sollte miteinbezogen werden, dass eine mögliche private Nutzung für den Fahrer des Firmenwagens eine erhöhte Einkommensteuer bedeuten.
In vielen Fällen stehen die Anschaffungs- und laufenden Kosten jedoch im Verhältnis zu den Vorteilen, die das Unternehmen aus Firmenwagen ziehen kann.
Insbesondere die hohe Flexibilität und Mobilität der eigenen Mitarbeiter – sei es für den Kundentermin oder einen Besuch beim Lieferanten – wird hierbei geschätzt. Bei der richtigen Nutzung kann das geschäftlich genutzte Auto mit den Betriebskosten abgerechnet werden.
Für die Anschaffung eines Firmenwagens stellt sich vor allem die Frage, welche Methode für das Unternehmen am geeignetsten ist.
Die beliebtesten Varianten sollen hier einmal kurz vorgestellt werden:
Die laufenden Kosten für einen Firmenwagen bezahlt der Arbeitgeber, dennoch ist eine private Nutzung möglich, wodurch das Konzept besonders für Mitarbeiter interessant wird.
Dabei ist jedoch Vorsicht geboten.Diese private Nutzung wird vom Finanzamt als geldwerte Leistung betrachtet und muss daher versteuert werden.
Für den fahrenden Arbeitnehmer kann dies schnell sehr teuer werden. Um zu bestimmen, wie hoch der Anteil der betrieblichen Fahrten ist, wird in der Regel über drei Monate hinweg ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen geführt.
Die private Nutzung eines Firmenwagens wird vom Finanzamt stets als geldwerter Vorteil gewertet, weshalb dies mit der Einkommenssteuer verrechnet werden muss.
Für diese Versteuerung stehen dem Unternehmer zwei Varianten zur Auswahl: eine pauschale 1-%-Steuer oder die Versteuerung über ein Fahrtenbuch. Bei der 1-%-Regelung ist die Basis der Listenpreis des Firmenwagens.
Davon werden monatlich 1 % als geldwerter Vorteil angerechnet, der versteuert werden muss. Um eine pauschale Versteuerung zu vermeiden, besteht außerdem die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen, um den realen Anteil privater Fahrten zu bestimmen. Dieser ist dann Grundlage für die spätere Versteuerung.
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