Kurzzeitkennzeichen und eVB – Nummer

Die Freude darüber, sich in ein neues Auto zu setzen und den Duft des unverkennbaren Neuwagengeruchs einzuatmen, kennt sicher jeder. Der Eigentümerwechsel eines Fahrzeugs ist immer eine aufregende Sache. Doch im Zusammenhang mit der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, sowie seiner Überführung gibt es einiges zu beachten.

Ein neues Auto Probe zu fahren oder die Überführung eines noch nicht zugelassenen Fahrzeugs erfordert eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Jedes Fahrzeug, das sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, muss über diese Versicherung verfügen.

Früher brauchten Autobesitzer noch eine schriftliche Versicherungsbestätigungskarte, um ihr Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde um- oder anzumelden. Dank der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, abgekürzt eVB – Nummer, kann der Versicherungsnachweis jetzt noch viel schneller geführt werden.

Wie sieht die eVB – Nummer aus?
Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ist ein siebenstelliger Code, der sowohl aus Buchstaben, sowie aus Ziffern bestehen kann. Die Kombination der Ziffern und Buchstaben wird automatisch generiert.

Wie wird Sie beantragt?
Beantragt werden kann die eVB – Nummer bei Ihrem Kfz – Versicherer und zwar kostenlos. Angefordert werden kann die Nummer auf elektronischem oder postalischem Wege.

Für welche Anlässe braucht man eine eVB – Nummer?
Immer dann wenn ein Fahrzeug neu zugelassen werden soll, ein neues Kennzeichen aufgrund eines Umzugs benötigt wird oder ein Fahrzeug auf einen neuen Halter umgeschrieben werden soll, müssen Sie Ihre eVB – Nummer angeben. Auch bei der Wiederzulassung eines schon einmal stillgelegten Autos muss die elektronische Versicherungsbestätigung vorgewiesen werden. Bedenken sollte man allerdings, dass jede Nummer nur ein einziges Mal für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs benutzt werden kann. Nach der Verwendung erfüllt das gültige Nummernschild den Nachweis über das Bestehen einer Kfz – Versicherung. Sie müssen also für jedes neue Auto ein eigene eVB – Nummer beantragen.

Die eVB – Nummer und das Kurzzeitkennzeichen
Wer ein Fahrzeug nur für eine begrenzte Zeit bewegen möchte, der benötigt ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Das Kennzeichen ist nur für fünf Tage gültig, aber muss dennoch über diesen Zeitraum über eine Kfz – Versicherung verfügen. Bei Ihrem Versicherer können Sie problemlos und unkompliziert solch eine Kurzzeitversicherung samt zugehöriger eVB – Nummer beantragen. Die Versicherungsnummer ist für insgesamt 14 Tage gültig. Die Nummer müssen Sie dann nur noch bei der Zulassungsstelle vorlegen.

Auf diese Weise steht einer entspannten Autofahrt nichts mehr im Wege.

 





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