Kein Industriezweig bietet aktuell so viel Raum für Entwicklung und Innovation wie die Elektromobilität.
Von Jahr zu Jahr steigen die Verkaufszahlen und das weltweite Interesse von Verbrauchern und Herstellern an Elektroautos.
Als wichtiger Faktor der Energiewende bietet die Bundesregierung weitreichende Vergünstigungen an. Trotzdem gibt es auch Nachteile. Wir haben das wichtigste zusammengefasst.
Tipps um die Reichweite beim Elektroauto zu erhöhen findet ihr in diesem Artikel!
Elektromobilität ist weltweit bereits im Vormarsch. Immer mehr Länder fördern gezielt die Verbreitung von Elektroautos. Mit 402.702 Elektroautos in 2015 gehen die USA allen voran, gefolgt von China mit 230.372 Elektroautos.
Deutschland fällt dabei mit lediglich 50.000 Elektrofahrzeugen zurück. Gemessen am jeweiligen nationalen Marktanteil aber lagen Deutschland und die USA mit ca. 0,7% in 2015 gleichauf. Spitzenreiter waren die Norweger mit einem Anteil von 22,4%.
Weltweit verdoppelte sich die Anzahl verwendeter Elektroautos fast von 740.000 in 2015 auf etwa 1.300.000 in 2016. Was aber heißt das für Deutschland?
Seit Jahren schon legt die Bundesregierung besonders viel Wert auf die Energiewende. Damit das Ziel von niedrigen Emissionswerten erreicht werden kann, fördert und bezuschusst sie Elektrofahrzeuge.
Der Kauf eines Elektrofahrzeugs soll somit attraktiver gemacht werden. Von solchen Maßnahmen kann man bei der Kfz-Versicherung aber noch nicht profitieren.
Was also muss man bei Elektro-Prämie, Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung beachten, wenn man ein Elektroauto hat?
Die Elektro-Prämie ist das neueste Zuschussprogramm der Bundesregierung.
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sind nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Stiftungen sowie Körperschaften und Vereine antragsberechtigt. Gefördert werden dabei der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges, das zum ersten Mal zugelassen wird.
Als Elektroauto zählt dabei entweder ein reines Batterie-Elektrofahrzeug, ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug. Aber auch Automobile, die weniger als 50g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen können, können von der Prämie profitieren, ganz gleich um welchen Antrieb es sich dabei handelt.
Wichtig ist dabei, dass sich das Fahrzeugmodell auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befindet und der netto Listenpreis des Basismodells einen Preis von 60.000€ nicht überschreitet. Reine Batterie-Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge werden dabei mit bis zu 2.000€ bezuschusst und Hybridelektrofahrzeuge mit 1.500€.
Dabei wird die Förderung durch das Bundesamt dann gewährt, wenn der Hersteller dem Käufer mindestens den gleichen Anteil vom Netto Listenpreis als Nachlass gewährt.
Das heißt, der Fördertopf von 1,2 Milliarden Euro wird zu gleichen Teilen von der Bundesregierung und den Herstellern getragen.
Fördervoraussetzung ist dabei, dass der Erwerb und die Erstzulassung des Fahrzeuges nach dem 18. Mai 2016 erfolgen müssen. Dabei muss das Fahrzeug im Inland zugelassen werden und für eine Mindestdauer von 6 Monaten auch zugelassen bleiben.
Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren über ein elektronisches Formular. Im ersten Schritt wird der Kaufvertrag hochgeladen.
Im zweiten Schritt werden online die Verwendungsnachweise (Rechnung, Zulassungsnachweis) eingereicht.
Schließlich erfolgt die Auszahlung des Bundesanteils auf das Konto des Antragstellers.
Bundesweit stöhnen Autofahrer laut auf, wenn sie an die Kfz-Steuer denken. Halter von Elektrofahrzeugen haben dieses Problem nicht bzw. in nur eingeschränktem Umfang.
So bietet die Bundesregierung für elektrische Fahrzeuge eine befristete Befreiung von der Kfz-Steuer. Bei einer Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 beträgt die Dauer der Steuerbefreiung 10 Jahre.
Und auch nach Ablauf der Befreiungsperiode muss man lediglich die Hälfte der fälligen Kfz-Steuer zahlen.
Das Bundesministerium der Finanzen definiert dabei Elektroautos als Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor betrieben werden oder ihre Energie aus mechanischen oder elektrochemischen Batterien bzw. abgasfreien Energiewandlern (z.B. wasserstoffbetriebene Brennstoffzellen) gewinnen.
Diese Definition schließt allerdings Hybridfahrzeuge von der Steuervergünstigung aus, da diese zusätzlich über einen Verbrennungsmotor verfügen. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt und kann entweder direkt bei der Zulassung oder zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Trotz der verschiedenen Fördermaßnahmen, ist die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges nicht ganz ohne Nachteile, besonders bei der Versicherung. Auch für Halter von Elektrofahrzeugen ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend, eine Kaskoversicherung jedoch optional.
Da Elektroautos aber in der Anschaffung häufig teurer sind als herkömmliche Modelle, lohnt sich meistens eine Kaskoversicherung. Dabei sollte man unbedingt auf einen Rundumschutz für den Akku achten, da dieser das wichtigste und gleichzeitig teuerste Element des Wagens ist.
Zusätzlich sollte man auch Bedienungsfehler (z.B. durch Überladung oder vollständige Entladung) mitversichern.
Während die Bundesregierung durch die oben beschriebenen Programme daran arbeitet, den Weg für Elektromobilität in Deutschland weiter zu ebnen, sind die Versicherungsunternehmen noch zögerlich.
So gibt es keine wirklichen Nachlässe oder Rabatte für Halter von Elektrofahrzeugen. Einige Versicherungsunternehmen bieten allerdings allgemeine Ermäßigungen für besonders umweltfreundliche Modelle, dazu gehören auch Elektroautos.
Ermäßigungen speziell für Elektroautos gibt es aber noch nicht.
Aufgrund einer schlechteren Einstufung in die Typklasse müssen für Elektroautos zudem häufig höhere Versicherungsprämien gezahlt werden. Die Klassifizierung erfolgt auf Basis der Schadensquote des jeweiligen Fahrzeugmodells.
Da Elektroautos noch nicht so großflächig verbreitet sind, fehlen die entsprechenden Erfahrungswerte. Versicherungsunternehmen orientieren sich daher noch an normalen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, die ähnliche Merkmale haben.
Dieser Ansatz wird auch bei der Regionalstatistik angewandt. Halter von Elektrofahrzeugen sollten deswegen verschiedene Versicherungen vergleichen, um ein preiswertes Angebot zu finden.
Bei unabhängigen Preisvergleichsportalen wie WechselJetzt.de lässt sich ein Vergleich in nur wenigen Minuten im Kfz-Rechner durchführen.
Trotz der Bemühungen von Bundesseite sind die Voraussetzungen für die breitflächige Einführung von Elektroautos in Deutschland noch nicht optimal.
Neben den höheren Anschaffungskosten und den oben genannten Preisfaktoren müssen zudem noch der Wiederverkaufserlös sowie die Wartungskosten mit in Betracht gezogen werden.
Und auch die E-Prämie zeigt noch nicht richtig ihre Wirkung. Zwischen dem 01. Juli 2016 und dem 01. Januar 2017 wurden lediglich 9.023 Anträge auf den Zuschuss gestellt, etwa die Hälfte davon von Unternehmen.
Grund dafür ist, dass während der Bundesteil des Zuschusses direkt an den Verbraucher gezahlt wird, die Hersteller die Prämien mit Kürzungen anderer, bislang gewährter, Rabatte ausgleichen. Einen Umweltbonus gibt es u.a. von BMW beim neuen BMW i3 von bis zu 2000,- EUR.
Dementsprechend profitiert man nicht von der Gänze der Prämie.
Die Zukunft der Elektromobilität in Deutschland bleibt also noch offen.
Vollständige Liste und Übersicht von Elektroautos und Elektroantrieben hier!
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