Fahrschulen gibt es wie Sand am Meer kann man sagen und jeder Neuling, der zukünftig mit seinem eigenen Fahrzeug unterwegs sein möchte, muss natürlich seine Prüfungen ablegen um die Fahrerlaubnis zu erhalten.
Auch bei Fahrschulen gibt es einige Dinge zu beachten darauf möchte ich im Autoblog eingehen und euch entsprechend Tipps & Tricks weitergeben und mögliche Kostenersparnisse aufzeigen.
Wie der Ablauf bei einer Fahrschule ist, mit welchen Kosten und Rahmenbedingungen man rechnen muss und wie schnell sowas von Statten geht, findet ihr im heutigen Artikel: Fahrschulen: Darauf sollte man achten
So banal diese Frage klingt, jede Fahrschule ist irgendwie auch anders, obwohl man sich meistens für eine Fahrschule in regionaler Nähe entscheidet oder einfach gesagt, auf Empfehlungen von Freunden und Bekannten hört.
Folgende Punkte sollte eine Fahrschule erfüllen:
Im besten Fall sind alle diese 6 Punkte erfüllt und du hast deine “Traumfahrschule” gefunden. Insbesondere der Papierkram sollte von der Fahrschule übernommen werden, natürlich sind auch die Kosten interessant, wobei es natürlich am Lehrling liebt, wie schnell er seine Prüfungen abschließen kann und wieviele Fahrstunden benötigt werden.
Die Ausbildung ist ein wichtiger Weg für deine Zukunft und deshalb sollte man sich mit diesen Punkten befassen und bedenke, eine teure Fahrschule ist nicht immer super, genauso muss eine “günstigere” Fahrschule nicht pauschal schlecht sein.
Für die Anmeldung in der Fahrschule wird folgendes benötigt:
Es kann auch zu Abweichungen kommen, aber diese Informationen bekommt ihr natürlich vor Ort in eurer Fahrschule.
Wer einen Nothelferkurs, so heißt der Erste-Hilfe-Kurs zum Beispiel in der Schweiz sucht und aus dem Raum Zürich kommt, kann zentral und nah vor Ort den Nothelferkurs Zürich absolvieren. In Deutschland bieten häufig das DRK, die Malteser oder andere Organisationen solche Kurse an und zwar mehrfach monatlich und relativ zeitnah.
Die Gesamtkosten für einen Führerschein kann man nicht pauschalisieren, da es natürlich an dir selbst liegt und ob beispielsweise die Prüfungen beim ersten Mal bestanden werden.
Hier ein Überblick der Kostenpunkte:
Beim Begleiteten Fahren ab 17 kommen in Deutschland übrigens noch weitere Kosten hinzu, zum einen fallen Zusatzkosten für die Anmeldung zum BF17 an und zum anderen Kosten für die Begleitperson.
Regional sind die Kosten sehr unterschiedlich, so können sich die Gesamtkosten für einen Führerschein im Bundesland Sachsen auf etwa 1400,- EUR belaufen, wohingegen in Bayern der Führerschein gut und gerne über 2200,- EUR kosten kann.
Kostentipp: Einfach mehrere Führerscheinklassen kombinieren etwa auch den Motorradführerschein und man erhält bei vielen Fahrschulen einen “Sonderpreis” insbesondere bei den Grundkosten.
Auch weitere Verwaltungskosten können theoretisch noch anfallen, zum Beispiel dann, wenn man eine Erweiterung des Führerscheins beantragt, dieser muss dann nämlich neu ausgestellt werden.
Die Anzahl der Pflichtfahrstunden ist in Deutschland vorgeschrieben, sie liegt in der Ausbildung bei mindestens 12 Stunden (jeweils 45 Minuten) weiterhin:
Andere Länder in Europa sehen das unterschiedlich, in der Schweiz kann man etwa mit 20 Pflichtfahrstunden rechnen, in Österreich sind es gar 30 Pflichtfahrstunden, somit fallen hier definitiv mehr Kosten an als vergleichsweise in Deutschland. Du kommst aus der Schweiz? Dann kannst du bequem eine Fahrschule nutzen und Fahrstunden in Zürich nehmen, noch schneller zum eigenen Führerschein geht es kaum.
Es gibt einige Tipps an die man sich halten kann, damit der Weg zum Führerschein entspannt und nicht zu kostenintensiv ausfällt:
Einen sehr guten Überblick, über die einzelnen Führerscheinklassen nach EU-Recht findet man auf Wikipedia (Quelle):
Klasse | Symbol | Beschreibung Terminologie gemäß EU-Richtlinie (Deutschland, Österreich) | Erwerb | Setzt voraus | Schließt ein | Bemerkungen |
---|---|---|---|---|---|---|
Kleinkrafträder | ||||||
AM | zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h, bis 4 kW, 50 cm³, bis 270 kg leer. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, bis 6 kW, bis 50 cm³, bis 425 kg leer. | ab 16 Jahren bzw. in Österreich ab 15 Jahren | – | Beim Mindestalter ist eine Absenkung bis auf 14 Jahre oder eine Anhebung bis auf 18 Jahre möglich (siehe deutsche Bundesländer mit Mindestalter ab 15 Jahren). | ||
Krafträder* / Motorrad | ||||||
A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW | ab 16 bzw. 18 Jahren | – | AM | ||
A2 | Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind | frühestens ab 18 Jahren (bspw. Griechenland: 20 Jahre) | – | A1, AM | Nach zweijährigem Besitz der Klasse A2 ist ein Aufstieg in die unbeschränkte Klasse A möglich. Je nach Land ist dafür zusätzlich eine Prüfung oder ein Kurs notwendig. | |
A | Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW | Frühestens ab 20 Jahren (bspw. Griechenland: 22 Jahre) bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis (Nachweis der Fahrpraxis nicht erforderlich) der Klasse A2. | – | A1, A2, AM | Forderung der Fahrpraxis bei Neuerwerb entfällt ab dem 24. Lebensjahr. | |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge | ||||||
B1 | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse | je nach Land ab 16 oder 18 Jahren | – | In den Staaten, in denen diese Klasse nicht eingeführt wurde (z. B. in Deutschland), wird für Fahrzeuge der Klasse B1 die Fahrerlaubnisklasse B benötigt. | ||
B | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer). | Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren | – | AM (in Deutschland), B1. A1 in Ländern, die Richtlinie 2006/126/EG Art. 6, Ziff. 3b in nationales Recht umgesetzt haben. -> Details | Auch mit Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 4,25 t) oder mit Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Zuges 3,5 t). Letztere Kombination kann durch Schlüsselzahl 96 auf 4,25 t zulässiger Zuggesamtmasse erweitert werden. | |
C1 | Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) | ab 18 Jahren | B | – | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
C | Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer) | Je nach Land oder Sonderbestimmungen 18 oder 21 Jahre | B | C1 | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
Omnibusse | ||||||
D1 | Omnibusse mit bis 17 Sitzplätzen einschließlich Fahrer und höchstens 8 m Länge | ab 21 Jahren | B | – | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
D | Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) | Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren | B | D1 D1E und DE, sofern CE vorhanden | Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse; befristet gültig | |
Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger | ||||||
BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) | Je nach Land ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren | B | – | Anhänger bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Hinweis: B96 ist keine eigene Führerscheinklasse für Anhänger, sondern nur eine Erweiterung der Klasse B um die Schlüsselzahl 96! | |
C1E | Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse | ab 18 Jahren | C1 | BE | Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t | |
CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge | ab 18 Jahren | C | BE, C1E D1E und DE sofern D1 bzw. D vorhanden | Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, unter 21 Jahren keine gewerbliche Güterbeförderung über 7,5 t, befristet gültig | |
D1E | Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse | ab 21 Jahren | D1 | BE | Züge bis 12 t zulässiger Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeuges) | |
DE | Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse | Je nach Land ab 21 oder 24 Jahren | D | BE, D1E | befristet gültig |
* Als Kraftrad gilt jedes zweirädrige Kraftfahrzeug mit oder ohne Beiwagen im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 2002/24/EG. Als dreirädriges Kraftfahrzeug gilt jedes mit drei symmetrisch angeordneten Rädern ausgestattete Kraftfahrzeug im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2002/24/EG.
In jedem Fall gibt es für Lehrlinge einiges zu beachten, eine gute Fahrschule sollte weder teuer noch zu günstig sein und vor allem, bei der Anmeldung alle wichtigen Fragen klären und für den Lehrling übernehmen.
Blitzfahrschulen sind genauso seriös wie die normalen Kurse, zumal dieser Begriff nicht geschützt ist, somit jede Fahrschule auch gleichzeitig eine Blitzfahrschule sein kann, vorausgesetzt sie kann die Anzahl der Fahrlehrer steigern, ebenso die Lehrhäufigkeit ohne Qualitätsverluste.
Wenn man sich an die 6 schnellen Tipps vor dem Führerschein hält, hat man bereits die halbe Miete und wer etwas sparen möchte, kombiniert im besten Fall weitere Führerscheinklassen und spart damit zumindest bei den Grundkosten in der Fahrschule.
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