Kolumne: Gebrauchtwagen Teil 3

Hallo zur Kolumne.

Im zweiten Teil hatten wir uns über das Thema Grundsatzentscheidungen und Kosten unterhalten.

Heute besprechen wir, wo man ein Auto kaufen kann. Welche Vor- und Nachteile das jeweils hat und was sonst noch zu beachten ist.

Los geht´s.

 

Privatmarkt

Der Hauptvorteil des Privatmarktes ist, dass man dort in der Regel günstiger an das Objekt der Begierde kommt. Man trägt dort theoretisch das höhere Risiko bzgl. Mängel. Dem kann man aber mit technischem Sachverstand problemlos begegnen. Diesen wirst du dir im Verlauf der Kolumne aneignen.

Weiter hat man die Möglichkeit, einen Kfz-Sachverständigen mitzunehmen, der beratend zur Seite steht. Der Sachverständige hat in der Regel die Möglichkeit, neben seiner Erfahrung das Fahrzeug vor Ort noch genauer zu prüfen. Er kann bspw. eine Lackschichtdickenmessung durchführen, um Instandsetzungsarbeiten an der Karosserie zu finden.

Er hat die Möglichkeit, die Fehlerspeicher des Fahrzeugs auszulesen, um so Rückschlüsse auf eventuelle Mängel ziehen zu können. Natürlich kannst du den Fehlerspeicher, wenn sich eine geeignete Werkstatt in der Nähe befindet, auch dort gegen ein Entgelt (ab etwa 49€) durchführen lassen.

Weiter kann man, wenn in der Nähe ein Technischer Überwachungs- Verein ist, dort einen kurzen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen. Die Preise hierfür belaufen sich auf 49 – 135€. In der Regel muss man für eine solche Besichtigung einen Termin vereinbaren. Das erhöht den Planungs- und Zeitaufwand der Probefahrt allerdings deutlich.

Man hat auch als Privatperson die Möglichkeit, eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Das reduziert das Risiko weiter. Hierfür muss man sich durch eine Fachwerkstatt bestätigen lassen, dass das Fahrzeug nach Herstellervorgaben gewartet wurde. Weiter muss bestätigt werden, dass die Laufleistung nicht manipuliert ist und das Fahrzeug im Originalzustand ist. Die Vertragsdauer beträgt meist 12 Monate. Anbieter findest du zuhauf im Internet.

Zu beachten ist, dass die meisten Versicherungen bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung über 100.000 km fast nichts mehr bezahlen. Dann wird nur noch ein geringer Prozentsatz des Ersatzteilpreises erstattet. Arbeitszeit in der Werkstatt wird kaum noch übernommen. Hier solltest du also sehr auf das Kleingedruckte achten.

Ich empfehle hier bewusst keine Versicherungen.

Weiter unten gehe ich noch etwas näher auf das Thema Gebrauchtwagengarantie ein.

 

Händler

Bei Händlern bezahlt man in der Regel höhere Preise. Diese sollen durch höhere Qualität gerechtfertigt werden.

Händler ist aber nicht gleich Händler. Es gibt gute und schlechte. Was schon mal nicht schlecht ist, ist, wenn der Händler das Gebrauchtwagen-Gütesiegel führt. Dann muss er sich im Streitfall dem Urteil“ einer Schiedsstelle beugen. Wenn es sich um einen Markenhändler handelt, ist man vor ganz groben Fehlgriffen in der Regel relativ sicher.

Lass dich aber von dem berühmten „100-Punkte- Gebrauchtwagencheck“ nicht blenden.

Leider ist auch der oft das Papier nicht wert. Dazu folgt gleich ein anschauliches Beispiel. Ich habe es selbst häufig erlebt. Da war bspw. angekreuzt, dass der Scheibenwischer in Ordnung sei, dabei hing der Wischergummi in Fetzen weg. Die Qualität steht und fällt mit demjenigen, der den Check durchführt.

Händler sind auch nur Getriebene. Sie müssen mit jedem Fahrzeug Geld verdienen und unterliegen ständigem Zeitdruck. Weiter müssen Angestellte, Fahrzeugaufbereitung, Wartung, Gewährleistung usw. bezahlt werden.

Diese Fragen helfen dir dabei, dir ein Bild vom Händler zu machen:

• Wie stellt er die Qualität seiner Gebrauchtwagen sicher?

• Wie werden Gebrauchtwagen bzgl. Mängel überprüft?

• Hat er die Ergebnisse dokumentiert? Lass dir das Protokoll zeigen.

• Was wurde an dem Fahrzeug nach dem Eingang beim Händler bereits erneuert?

Frag ihn, wie lange der Prüfer in der Regel dafür benötigt.

Um sich einen vernünftigen Überblick über ein Auto zu verschaffen, benötigt man ca. 30 Minuten. Kommt der Verkäufer hier ins Stocken oder windet er sich?

„Beim Händler bekomme ich doch aber immer Garantie!“, höre ich jetzt viele schreien.

Jein. Man muss hier zwischen Gewährleistung/Sachmängelhaftung und der Gebrauchtwagen-Garantie unterscheiden. Ersteres wird oft mit der „Garantie“ verwechselt. Die Sachmängelhaftung ist für den Händler mindestens 12 Monate gesetzlich vorgeschrieben. Privatpersonen, die ein Fahrzeug verkaufen, können diese Sachmängelhaftung im Vertrag ausschließen.

Der Kunde hat Anspruch auf Gewährleistung, wenn der Mangel bereits beim Verkauf vorlag. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dem Käufer beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Verkauf bestand. Nach 6 Monaten kommt es zur Beweislastumkehr. Jetzt muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag. Das führt oft zu Reibereien zwischen den Parteien.

Bestreitet der Händler, dass der Mangel überhaupt vorhanden war, dann kann es selbst in den vermeintlich sicher gedachten ersten 6 Monaten für den Käufer äußerst schwierig werden. In diesem Fall ist sich auch die Rechtsprechung nicht einig, wer den Mangel dann beweisen muss.

Schau dir also den Kaufvertrag genau an. Wenn beispielsweise eine Mängelliste im Vertrag enthalten ist und du den Vertrag unterschreibst, hast du die Mängel mit deiner Unterschrift akzeptiert.

Leider machen das unseriöse Händler immer wieder, indem sie pauschal Mängel auflisten, die eventuell auftauchen könnten. Ein seriöser Händler geht mit dir den Kaufvertrag Stück für Stück durch und erklärt dir jeden einzelnen Punkt. Scheue dich nicht, Fragen zu stellen. Lass dir alles am Fahrzeug zeigen, wenn etwas aufgelistet wird. Normaler Verschleiß ist kein Mangel. Sind die Reifen nah der Verschleißgrenze, so ist das aber ein Argument, den Kaufpreis zu reduzieren.

Deshalb bieten fast alle Händler Gebrauchtwagenversicherungen an und versuchen sich damit aus der Verantwortung zu ziehen. Oft wird bei einem Mangel auf die Gebrauchtwagenversicherung verwiesen. Und wenn die den Schaden nicht bezahlt, dann könnten sie angeblich auch nichts machen. Das ist aber de facto falsch.

Hinweis:

Finger weg von Händlern, die im „Auftrag“ verkaufen. Diese versuchen so die Sachmängelhaftung zu umgehen. Du kaufst dann nicht beim Händler, sondern von einer Privatperson und trägst somit auch das volle Risiko. Zudem bekommt der nette „Vermittler“ eine Provision vom Verkäufer. Diese bezahlst natürlich du.

Die Gebrauchtwagenversicherung ist eine freiwillige Vertragsleistung, die mit der Sachmängelhaftung nichts zu tun hat. Lass dir hier also im Fall der Fälle nichts vormachen.

Auch die abgedeckten Umfänge einer Gebrauchtwagen-Garantie (dabei handelt es sich um eine Versicherung) können sehr unterschiedlich sein.

Im nächsten Abschnitt gehe ich auf dieses Thema ein und darauf, wie man auch bei einem Privatkauf im Nachhinein eine Gebrauchtwagen-Garantie abschließen kann.

Bekommst du vom Händler eine Gebrauchtwagen-Garantie „mit“, dann ist diese bereits im Fahrzeugpreis enthalten.

Der Händler bekommt von der Versicherung, je nach Geschäftsmodell, auch noch eine Provision für den Verkauf/die Vermittlung der Versicherung. Wenn du dir beispielsweise im Fall einer notwendigen Garantie-Reparatur verschiedene Reparaturbetriebe aussuchen kannst, dann läuft die Abrechnung von Reparaturen komplett über die Versicherung. Der Händler hat damit dann nichts mehr zu tun. Das „Geschäft“ läuft dann komplett über die Versicherung. In diesen Fällen bekommt der Händler von der Versicherung eine Provision für die Vermittlung der Versicherung ausbezahlt. Auf diese Weise kann der Händler doppelt verdienen.

Der Händler muss nur dann für eine Gebrauchtwagen-Garantie bezahlen, wenn er will, dass der Kunde wieder zu ihm in die Werkstatt kommt. Dieses Modell eignet sich vor allem, um die Kundschaft an die jeweilige Werkstatt zu binden. Stichwort: Kundenbindung.

So kann der Händler mit einer gewissen Grundauslastung seiner Werkstatt planen.

Du siehst, es wird an jeden gedacht. Bezahlen musst das unterm Strich aber immer du.

Im nächsten Teil meiner Kolumne zeige ich dir, wann man am besten ein Auto kauft.

Und noch eine gute Nachricht.

Heute gibt’s keine Hausaufgaben. Heute hast du den Rest des Tages frei.

Jetzt will ich dich jubeln hören! :-D
Bis spätestens in 14 Tagen und noch einen hervorragenden Tag
Michael

 


COPYRIGHT HINWEIS
Das Copyright dieser Texte liegt beim Kfz-Sachverständigen Michael Pavlovic, Konrad Zuse Platz 1, 71034 Böblingen. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen diese Texte nicht kopiert, oder in einer Form verändert werden die der Autor nicht schriftlich genehmigt hat. Diese Texte sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Autors nicht an Dritte weitergegeben werden. Jegliche Weitergabe an Dritte ist somit ausgeschlossen.





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