Bei gewissen Wagen ist es nicht direkt ersichtlich, ob es sich um einen Personenkraftwagen oder einen Lastkraftwagen handelt. So auch bei Herrn Kuhlmann, der sich einen Toyota Hilux angeschafft hatte.
Im Steuerbescheid wurde der Wagen als PKW aufgeführt und die fällige Abgabe betrug somit 499€ statt 168.
Beim Händler wurde der Wagen als LKW verkauft und auch bei der Versicherung wurde er als ein LKW eingestuft und versichert.
Eine LKW-Versicherung deckt andere Bereiche und Schäden als eine PKW-Versicherung und dementsprechend fallen die Versicherungsprämien auch unterschiedlich aus.
Auch in den Zulassungspapieren des Herrn Kuhlmann war der Toyota als LKW eingetragen. Warum wurde der Wagen als PKW vom Finanzamt klassiert?
Laut deren Mitteilung zum Sachverhalt, sei man nur bei den Emissionen und den technischen Merkmalen an die Einstufungen der Verkehrsbehörde gebunden. Was unter den Begriff PKW oder LKW fällt, sei je nach Sachlage selbstständig auszulegen.
Im Mai 2005 gab es eine Änderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung: nicht mehr das Gewicht des Fahrzeugs ist ausschlagend über die Art der Besteuerung, sondern die Bauart und die Einrichtung.
Folglich gibt es keine eindeutigen Merkmalen, an denen man PKWs und LKWs voneinander unterscheiden kann. So stuften unterschiedliche Mitarbeiter von Finanzämtern den gleichen Wagen, die von den Merkmalen her identisch waren, mal als PKW und mal als LKW ein.
Das Hauptunterscheidungsmerkmal ist dabei die Fläche, die der Personenbeförderung dienen soll. Ist die Fläche für die Personenbeförderung größer als die Ladefläche, so wird das Fahrzeug in den meisten Fällen als PKW eingestuft.
Damit wird auch die Kfz-Steuer für PKW fällig. Die Höhe dieser Abgabe berechnet sich nach der Größe des Hubraums und ist größer als bei LKW.
Denn bei LKW wird nicht nach Hubraumgröße sondern nach Fahrzeuggewicht bestimmt, wie hoch die Steuer Abgaben sein sollen.
Zum Nachteil für alle Pick Up Besitzer: so kommen alle Nachteile zusammen, Fahrverbote mit Anhänger und höhere Versicherungsprämien für LKW sowie höhere Steuern für Personenwagen.
Händler machen ihre Kunden dabei gar nicht aufmerksam auf die Problematik. Denn rechtlich sind die Händler nicht dazu verpflichtet ihre Kunden darauf aufmerksam zu machen.
Allerdings sollte es zur guten geschäftlichen Praxis gehören, die Kunden auf mögliche Folgekosten aufmerksam zu machen. Denn vielen Händlern ist die Problematik bewusst und kann den Kunden so viel Ärger ersparen.
Der Pick up Besitzer Kuhlmann hätte nach dem ganzen Frust seinen Traumwagen nämlich wieder fast zurück zum Händler gebracht.
Verständlich, denn so viel Ärger mit den Behörden wünscht sich niemand nach einem Autokauf.
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