Die Frage, wer für Sturmschäden am Auto aufkommt ist nicht immer so klar, wie man denkt! Ein Schaden am eigenen Auto kommt meistens unverhofft, doch was zahlt die Teilkasko bzw. Vollkaskoversicherung überhaupt und was nicht?
Ein Schaden durch Sturm am KFZ ist nicht nur ärgerlich, sondern vor allem auch finanziell nicht unerheblich. Eins bereits vorweg, wer lediglich über eine Haftpflichtversicherung für das Auto verfügt, hat leider das Nachsehen und keinerlei Ansprüche durch Sturmschäden am Auto.
Mehr zum Thema, wie man sich verhalten sollte und welche Schäden übernommen werden, hier im Autoblog.
Im Herbst und Winter haben Stürme “Hochsaison” und damit richten sie erhebliche Schäden an.
Die orkanähnlichen Unwetter, die ab und an auch in einen Tornado übergehen, sind berüchtigt und richten Jahr für Jahr erhebliche Sturmschäden an.
Es genügt bereits sein Fahrzeug unter einem Baum zu parken, sollte hier beispielsweise durch ein Unwetter und einen Sturm Äste oder andere Teile auf dem Fahrzeug landen, sind Schäden vorprogrammiert.
Bäume die entwurzelt werden, können immense Schäden anrichten, dies kann im Extremfall für den Autobesitzer bei Rückkehr so enden, dass er sein Auto nur noch der Schrottpresse vorführen kann, Stichwort: wirtschaftlicher Totalschaden.
Gleich vorweg, Autohalter die lediglich über eine Haftpflichtversicherung verfügen, können aus Sturmschäden am Auto keinerlei Ansprüche herleiten. Einzig wer eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung besitzt, kann sich über eine Regulierung freuen. Ganz so einfach ist es jedoch auch nicht, denn jeder Versicherer kocht sein eigenes Süppchen, es kommt auch auf die Art und Stärke des “Sturms” an. Deshalb ist bei Feststellung eines Schadens am Auto auch eine lückenlose Dokumentation wichtig. Die jeweilige Versicherung muss am besten sofort, wenn möglich telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt werden, spätestens jedoch nach 7 Tagen. Wer sich überhaupt nicht meldet oder verspätet, riskiert eine Ablehnung der Schadenregulierung durch den Versicherer.
Einen Sturmschaden am Auto sollte man unbedingt gründlich dokumentieren, dazu gehören:
Insbesondere Punkt 5 kann später bei der Regulierung zu Problemen führen, denn viele KFZ-Versicherungen enthalten eine Werkstattbindung.
Wer sich nicht daran hält und sein Fahrzeug zum Beispiel auf eigene Faust in die Werkstatt um die Ecke bringt, muss mit Folgen rechnen. Der Versicherer könnte bei der Reparatursumme mit Kürzungen vorgehen oder im schlimmsten Fall sogar die komplette Regulierung nach einem Sturmschaden ausschließen.
Sind etwa hohe Schäden entstanden, wird der Versicherer meistens auch einen Gutachter vorbei schicken um die Höhe des tatsächlichen Schadens einschätzen zu können.
Wichtig! Es sind nur Schäden versichert, welche direkt und unmittelbar durch einen Sturm entstanden sind, andere Schäden am Auto sind nicht versichert!
Auch mögliche Kosten für etwa ein Taxi oder einen Mietwagen werden nicht übernommen, es sei denn, man hat vorher eine bestimmte und besondere Vereinbarung getroffen und abgeschlossen.
Grundsätzlich sind bei Sturmschäden am Auto die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung zuständig, je nach Unfallhergang ist jedoch die eine oder andere zuständig.
Wer sein Auto am Straßenrand abgestellt hat und dieses wird von Ästen beschädigt, dafür kommt die Teilkasko auf. Anders sieht es etwa aus, wenn man durch den Sturm selbst einen Unfall verursacht, dann springt nur die Vollkasko ein.
Wer während der Fahrt Schäden am Fahrzeug erleidet, wie etwa durch einen herumliegenden, entwurzelten Baum, der muss sich an die Vollkaskoversicherung wenden. Ganz anders sieht es bei “grober Fahrlässigkeit” aus, wer bei Sturmwarnung sein Auto in einem solchen Gebiet auf der Straße abstellt handelt “grob fahrlässig”.
Eine Regulierung erfolgt dann nur, wenn in der Versicherungspolice der Zusatz “grobe Fahrlässigkeit” enthalten ist.
Jeder Fall ist ein Einzelfall und wird so auch betrachtet, die meisten würden etwa denken, wenn mein Auto nach einem Sturm in der Garage beschädigt wird, dass dann die Hausrat-oder Gebäudeversicherung zuständig ist, richtig ist aber das auch hier die KFZ-Versicherung einspringt.
Für die Versicherer gilt ein Sturm nicht sofort als Sturm, denn er muss mindestens Windstärke 8 erreicht haben. Zumindest gilt diese Aussage für die Teilkaskoversicherung, wer auch über eine Vollkaskoversicherung verfügt, kann bereits bei niedrigeren Windstärken mit einer Schadensregulierung rechnen.
Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten, die direkt durch Sturmschäden am Auto entstanden sind.
Das bedeutet in erster Linie die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung etwa von einzelnen Teilen inklusive der Arbeitskosten. Weitere Kosten für einen möglichen Nutzungsausfall oder Kosten für Mietwagen und Ersatzwagen sind nicht erhalten.
Ausnahme gibt es zwar auch, aber dafür müssen Zusatzleistungen und Vereinbarungen im Vorfeld bei Vertragsabschluss getroffen worden sein, was wiederum mit Mehrkosten verbunden ist.
Ganz wichtig: Eine vereinbarte Selbstbeteiligung muss der Autohalter dennoch tragen!
Im Gegensatz zu einem Unfall der etwa selbstverschuldet ist, muss man bei Sturmschäden am Auto keine Rückstufung in schlechtere SF-Klassen befürchten.
Anders würde es jedoch wieder aussehen, wenn man sich selbstverschuldet in ein Unwetter begibt und grob fahrlässig handelt, dann kann es durch die Versicherer auch zu einer Rückstufung kommen.
Es gibt auch Ausnahme und Ausschlüssen, wann eine KFZ-Versicherung nicht zahlt, Stichwort: Sicherungspflicht! Ein paar Beispiele und Urteile dazu findet ihr hier!
Wenn etwa Dachziegel von einem Hausdach nicht gesichert und lose waren und dann auf ein Auto fallen und Schäden anrichten, muss in diesem Fall der Besitzer des Hauses beziehungsweise Grundstücks für die Schäden aufkommen.
Dazu passend ein Video, wenn ein Baum vom Nachbar das eigene Auto beschädigt:
Sturmschäden am Auto sind schneller passiert als man denkt, ähnliche wie bei einem Wildunfall, sollte man Ruhe bewahren und alle Details dokumentieren.
Handelt es sich lediglich um Blechschäden und keine Personenschäden, muss auch nicht wirklich die Polizei verständigt werden. Für eine korrekte Schadenregulierung ist jedoch der Verlauf des Sturmschadens gut dokumentiert werden, damit der Versicherer kaum Punkte für Rückfragen hat und eine schnelle Regulierung möglich ist.
Besonders den Punkt mit der Werkstattbindung sollte man beachten und anstatt voreilig zu handeln und das Auto reparieren zu lassen, sich lieber im Bekannten- oder Familienkreis ein Fahrzeug auszuleihen, denn die meisten Versicherten dürften über keine Zusatzvereinbarungen verfügen.
Wer lediglich über eine Haftpflichtversicherung verfügt, dem sollte klar sein, dass es bei Sturmschäden nichts zu holen gibt, deshalb ist diese Art der KFZ-Versicherung auch nur für ältere Fahrzeuge sinnvoll, dessen Verkehrswert bereits gering ist.
Der Zusatz “grobe Fahrlässigkeit” könnte beim Abschluss einer Versicherungspolice sinnvoll sein, auch die Selbstbeteiligung sollte man nicht zu hoch ansetzen (etwa 150,- EUR), da man sonst für alle kleineren Schäden nahezu komplett aufkommen muss.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte und auch bereits in einer “Unwetterregion” wohnt, sollte lieber zu einer Vollkaskoversicherung greifen, hier sind nahezu alle Schadensfälle abgedeckt. Sinn macht die Vollkasko aber auch nur dann, wenn das Fahrzeug noch nicht alt und verkümmert ist.
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