Wer mehr als nur ein Fahrzeug nutzt und es zulassen will, für den kommt eine Zweitwagenversicherung gerade recht.
Um den Zweitwagen zu versichern gibt es allerlei Tricks und Tipps die man befolgen sollte, nicht nur für Fahranfänger könnte dies finanziell von Vorteil sein.
Gerade Fahranfänger und deren Erstfahrzeuge werden von vielen KFZ-Versicherern anfangs ziemlich miserabel eingestuft, hier fehlt vor allem die Erfahrung der Fahrenden um bessere Konditionen anbieten zu können.
Mit den richtigen Tipps und Tricks beim Zweitwagen versichern kann man jedoch Bares sparen und so bei der Einstufung der Autoversicherung entgegenkommen.
Die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens bestimmt die SF-Klasse des Zweitwagens, dies sollte man beim Zweitwagen versichern besonders beachten!
Es lohnt sich also etwa mehr, jemanden in der Familie zu suchen der zum Beispiel 10 Jahre Schadensfrei unterwegs ist, gegenüber jemanden, der etwa nur 3 Jahre Schadenfreiheit genießt.
Um bei der Zweitwagenversicherung überhaupt die Vorteile der SF-Klasse genießen zu können, muss der Erstwagen mindestens in SF-Klasse 1/2 vermerkt sein. Läuft der Erstwagen etwa in SF-Klasse 2, kann unter bestimmten Umständen auch der Zweitwagen die SF-Klasse anfangs übernehmen.
Mit jedem unfallfreien Jahr wird die SF-Klasse höher und verbessert sich dadurch vor allem beim Versicherungspreis.
Unter einer dieser Bedingungen lässt sich ein Zweitwagen von Beginn an etwa in die SF-Klasse 1/2 bringen:
Klassen SF½ bis max. SF2
Diese Regelung wird vom größeren Teil der Versicherer verwandt. Meistens ist die Voraussetzung, zusätzlich zur Standardregelung, dass mindestens die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Einige Versicherer gewähren eine höhere Sondereinstufung als SF2, sofern der Erstvertrag sich in einer höheren SF-Klasse als SF2 befindet. Das kann beispielhaft dann folgendermaßen aussehen:
Erstfahrzeug | Zweitfahrzeug |
SF 4 bis SF 6 | SF 3 |
SF 7 bis SF 10 | SF 4 |
SF 11 bis SF 18 | SF 5 |
usw. | usw. |
Dieselbe SF-Klasse des Erstfahrzeuges
Wenige Versicherer stufen ein Zweitfahrzeug in die SF-Klasse des Erstfahrzeuges ein.
Hier ist eine stringent gehandhabte Voraussetzung, dass sowohl Erst- als auch Zweitfahrzeug auf den gleichen Versicherungsnehmer zugelassen sind und auch nur von diesem gefahren werden. Auch eine Nutzung durch den Partner ist ausgeschlossen.
Im Schadenfall werden immer beide Verträge zurückgestuft. Bezogen auf das Risiko entspricht die Handhabung in etwa einem Wechselkennzeichen. Es ist nicht möglich, sofern der Versicherungsnehmer sich an die vorgegebene Regelung hält, dass beide Fahrzeuge zur gleichen Zeit gefahren werden.
Wer hätte das gedacht, junge Fahrer können auch mit einer Zweitwagenversicherung schadenfreie Jahre sammeln und den Vertrag später etwa übernehmen und von besseren Konditionen profitieren.
Durchaus! Beispiel: Lena bekommt von ihren Großeltern zum 18. Geburtstag einen Kleinwagen geschenkt, würde sie diesen Wagen als Erstwagen auf sich versichern, würde sie eine sehr hohe Versicherungsleistung zahlen müssen und wäre in der ungünstigen SF-Klasse 0 eingestuft. Da ihre Eltern jedoch bereits seit 10 Jahren unfallfrei unterwegs sind, kommt hier die Zweitwagenversicherung ins Spiel. Lena versichert ihr Fahrzeug einfach als Zweitwagen über ihre Eltern und erhält die SF-Klasse 1/2 und spart damit sofort etwa 20% an Versicherungsprämie. Nach einigen Jahren übernimmt sie einfach den Vertrag der Eltern, zum Beispiel wenn diese nicht mehr Auto fahren möchten und profitiert damit von günstigeren Versicherungskonditionen.
Auch ein Motorad sollte man besser als Zweitfahrzeug versichern, denn damit spart man sich ebenfalls unnötige Kosten.
Vorausgesetzt das Erstfahrzeug ist mindestens in Klasse 1/2, kann auch ein Motorad direkt die SF-Klasse 1/2 erhalten und damit wesentlich günstiger versichert werden, wie etwa in der SF-Klasse 0, siehe Beispiel oben.
Meistens hilft da nur ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen, manche Onlinevergleichsportale haben ebenfalls mögliche Sonderkonditionen inkludiert.
Ein weiterer Vorteil kann etwa sein, wenn eine Lebensgemeischaft besteht und Person A hat z.B. 5 schadenfreie Jahre und Person B 0 schadenfreie Jahre, da bisher auch kein Fahrzeug gefahren/zugelassen wurde.
Entscheiden sich beide nun dazu, den Wagen von Person B als Zweitwagen zu versichern, profitieren beide davon, denn der Zweitwagen wird direkt in SF-Klasse 2 anstatt 1/2 eingestuft und ist damit noch günstiger, es handelt sich hierbei also um einen Bonus bei der Zweitwagenversicherung.
Es gibt gute Gründe um bei einer KFZ-Versicherung zu sparen, aber nicht unbedingt am falschen Ende.
Die Autoversicherung gerade für Fahranfänger kann schnell zum Stolperstein werden und ein Vergleich der Optionen lohnt sich, denn die Kfz-Versicherer bieten einige Bonusmodelle bei der Zweitwagenversicherung an.
Der Erstwagen für Fahranfänger wird damit wesentlich erschwinglicher und dazu genügt schon meistens die richtige Einstufung der Schadenfreiheitsklassen. Wer es genau wissen möchte, sollte sich an einen Fachmann für Versicherungen wenden, diese Angaben hier sind ohne Gewähr.
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