Dashcams sind zwar noch nicht so weit verbreitet, finden jedoch immer mehr Interessenten und Nutzer, ein erstes Urteil eines Gerichtes gibt es nun zu verkünden.
Das Verwaltungsgericht Ansbach urteilte, dass ein dauerhafter Dash cam Einsatz und somit die Aufzeichnung des Straßenverkehrs von anderen Teilnehmern nicht völlig legal und zulässig sei, vielmehr steht der Datenschutz als “schützende” Hand über anderen Verkehrsteilnehmern, aktuelle Datenschutzgesetze müssten eingehalten werden.
Besonders prinkelnd kann es werden, wenn solche Videos im Internet verbreitet werden und sich wie ein Lauffeuer verbreiten, oder aber bei der Polizei vorgelegt und gegen andere verwendet werden würden.
Grundsätzlich muss man als “Filmer” immer vorsichtig sein, was mit den Daten geschieht und wie man damit umgeht, ein grundsätzliches Verbot ist damit jedoch nicht geurteilt, das Verwaltungsgericht ließ im Übrigen Berufung als Option offen.(js)
Mehr zu einem bevorstehenden, aktuellen Dashcam Urteil gibt es in diesem Artikel.
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