Ein Beifahrer oder Mitfahrer eines Fahrzeuges muss sich nicht ständig und dauerhaft über aktuelle geltende Verkehrsregeln informieren.
In einem aktuellen Gerichtsurteil gab es einen Fall, bei dem Eine Frau nach einem Zwischenstopp ihren Mann ans Steuer ließ und dieser verstoßt bei der Abfahrt und Weiterfahrt auf der Straße gegen ein Überholverbot, welches bereits vor dem Wechsel am Parkplatz angekündigt war.
Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe, dieser ging jedoch in Berufung und bekam anschließend vor dem Oberlandesgericht Recht, denn es gibt keine aktuelle Rechtsgrundlage für eine solche Verpflichtung, des ständigen Wissens der Verkehrsregeln.
Ein interessantes Urteil wie ich finde, interessant zum Beispiel dann, wenn der Beifahrer aus dem Ausland kommt oder der deutschen Sprache überhaupt nicht mächtig ist.
Es gibt natürlich auch Länder außerhalb Europas die eben doch die ein oder andere Regelung haben, welche wiederum in Deutschland für Verwirrung sorgen würde.(js)
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