Aufgrund des Klimawandels sah sich die Regierung veranlasst, die Vorgaben zum Klimaschutz zu verschärfen. Bis 2030 sollen die Emissionen von Treibhausgasen auf 65 Prozent der Werte von 1990 zurückgehen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden.
Um diese Ziele zu erreichen, führte Berlin die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ein. Diese ermöglicht es Besitzern von Elektrofahrzeugen, einmal jährlich eine Prämie zu beantragen.
2023 beläuft sich die Prämie auf etwa 300 Euro. Mit LKW oder Bussen können sogar hohe vierstellige Beträge erwirtschaftet werden.
Hierzulande ist neben dem Wohnungsbausektor und der Industrie vor allem der Verkehr für den Ausstoß von CO2 verantwortlich. Etwa 20 Prozent der Emissionen werden durch Verbrennungsmotoren im Mobilitätssektor verursacht. Deshalb führte die damalige Regierung schon 2015 die sogenannte THG-Quote ein. Die Maßnahme gilt als ein wirkungsvolle Instrument, um den Verbrauch fossiler Treibstoffe zu reduzieren.
Mit der THG-Quote werden Unternehmen der Mineralölwirtschaft verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an klimaneutralen Treibstoffen zu erzeugen. Erreichen die Konzerne die Vorgabe nicht, drohen hohe Strafzahlungen. Als Alternative besitzen sie die Möglichkeit, entweder Biokraftstoffe herzustellen oder Zertifikate von Marktteilnehmern zu kaufen, die umweltfreundliche Lösungen anbieten.
Bis 2021 kamen vornehmlich die großen Energieversorger in den Genuss der Prämie, da sie aufgrund des großen Anteils grünen Stroms im deutschen Energiemix ihr Treibhausgas-Budget nicht vollständig nutzen. Seit Januar 2022 profitieren auch Halter von privaten und gewerblichen Elektrofahrzeugen durch das Anrechnen der THG-Quote von dieser Regelung.
Die Prämie, die über die THG-Quote erzielt werden kann, fällt in jedem Falle an. THG-Quoten, die nicht geltend gemacht werden, werden den Mineralölkonzernen von der Regierung in Rechnung gestellt und landen in der Staatskasse.
Es bleibt zu beachten, dass die Prämien jedes Jahr neu festgesetzt werden, sodass der Antrag auf die THG-Quote jährlich neu gestellt werden muss.
Die THG-Quote kommt allen Haltern von E-Fahrzeugen zugute. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug oder um einen Privatwagen handelt. Auch geleaste Fahrzeuge und Firmenwagen kommen in den Genuss der THG-Quote.
Zudem kann die Prämie von Besitzern von vollelektrisch betriebenen Zweirädern, LKW und Bussen beantragt werden. Fahrzeuge mit Hybridantrieb dagegen sind nicht Quoten-berechtigt. Die Prämie wird an diejenige Person ausgezahlt, die als Halter in den Fahrzeugpapieren angegeben ist.
Im Prinzip kann jeder Halter eines Elektroautos direkt mit den Ölkonzernen in Verbindung treten, um seine THG-Prämie eigenständig auszuhandeln. Allerdings ist diese Vorgehensweise mit einem großen administrativen Aufwand verbunden. Deshalb legt die Regierung jährlich für jeden Fahrzeugtyp einen Wert fest.
Zudem gründeten sich zahlreiche Dienstleistungsunternehmen, die als Vermittler auftreten. Sie bündeln die Ansprüche vieler Berechtigter und stellen diese den Konzernen in Rechnung. Sobald es zu einer Zahlung gekommen ist, leiten die Quotenanbieter die Beträge, nach Abzug einer Provision, an die E-Auto-Besitzer weiter.
Bei der Abwicklung des Quotenhandels verfahren die Anbieter nach verschiedenen Methoden. Dabei orientieren sie sich an der folgenden Vorgehensweise, wobei der Prozess ausschließlich online abläuft:
Die Prämien, die über die THG-Quote erzielt werden, sind für Besitzer von privat genutzten Fahrzeugen steuerfrei. Gewerblich genutzte Fahrzeuge werden dagegen dem Betriebsvermögen zugerechnet, sodass die Einnahmen vollumfänglich zu versteuern sind.
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