Autokorso zur WM
Autokorso zur WM zwischen erlaubt und verboten
Die Fussball-WM kommt alle 4 Jahre wieder und bei solchen Events stellt sich immer wieder die Frage, was beim Autokorso zur WM erlaubt ist oder nicht!?
Autokorsos sind bekannt, oft sieht man sie an den Wochenenden, wenn sich der Hochzeitstross auf den deutschen Straßen bewegt um die frisch vermählten zu feiern. Meistens wird es auch mit Freude und Humor von Außenstehenden gesehen, aber wie sieht es beim Autokorso zur WM aus?
In meinem heutigen Artikel zur bevorstehenden WM gehe ich auf den Autokorso auf deutschen Straßen ein, dessen Ordnungswidrigkeiten und mögliche Bußgelder.
Außerdem möchte ich bekannte Verstöße beim Autokorso beleuchten, damit die Feierlaune nicht vermiest und der Geldbeutel nicht unnötig belastet wird.
Der Autokorso: geduldet!
Eine spontane Autofahrt in der Innenstadt und der Verbund zu einem Autokorso ist bei Großevents wie der Fussball-WM schnell möglich, denn dann werden oft auch Menschen ein Teil dieser Ausnahmeerscheinung, die bisher wohl kaum etwas mit dem Sport zu tun hatten.
Genau genommen ist ein Autokorso eine geduldete Ordnungswidrigkeit und das Verhalten beim Autokorso zur WM ist mitentscheidend, ob und wie hoch eine mögliche Strafe ausfallen kann.
In diesem Autokorso Ratgeber geht es um die möglichen Auswirkungen beim Kolonnefahren wie dem Autokorso und welche Verhaltensregeln bei solchen Events im Straßenverkehr gelten.
Die ordnungswidrige Lärmbelästigung durch Hupen und lauten Freudentaummel ist zumeist geduldet, es gibt jedoch auch Ausnahmen!
Rechtlich gesehen, eine Ordnungswidrigkeit
In der StVO sind verschiedene Regeln aufgestellt, wichtig ist es zum Beispiel die anderen Verkehrsteilnehmer weder zu behindern, zu belästigen, zu gefährden noch zu schädigen.
Normalerweise muss ein Autokorso als Veranstaltung bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet werden, aufgrund der Spontanität und der Abhängigkeit vom Ergebnis eines Fussballspiels, ist dies natürlich in kurzer Zeit unmöglich.
Laut § 30 der Straßenverkehrsordnung ( StVO ) kann eine Autofahrt durch unnützes Hin- und Herfahren von der Polizei unterbunden und mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20,00 EUR bestraft werden.
Bei einem Autokorso zur WM entstehen aber sehr schnell solche Situationen, die entweder nicht geduldet werden oder schnell unterbunden werden können, vor allem dann, wenn eine Gefährdung anderer Teilnehmer vorliegt oder eine offizielle Beschwerde von Anwohnern folgt.
Folgendes Verhalten wird beim Autokorso nicht geduldet von der Polizei:
- weites Herauslehnen aus dem Auto während der Fahrt
- Transport von Menschen auf der Motorhaube oder dem Dach
- das Schwenken von Flaggen und Fahnen aus dem Auto in die Fahrbahn hinein
Dieses Verhalten wird dann sehr schnell geahndet und der Autokorso aus Sicherheitsgründen abgebrochen.
Auch aus Versicherungsgründen kann es im Nachhinein vor allem bei Unfällen zu Problemen kommen, wer sich z.B. weit aus dem Auto herauslehnt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, kann im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz verlieren oder eine Teilschuld auferlegt bekommen.
Bekannte Verstöße und Bußgelder beim Autokorso zur WM
Alkoholeinfluss
Wie generell während der Autofahrt, gilt auch beim Fahren in Kolonne und dem Autokorso ein Alkoholverbot.
Wer zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat riskiert Punkte in Flensburg, ein saftiges Bussgeld und ein einmonatiges Fahrverbot.
Anschnallpflicht
Wer im Auto unterwegs ist, hat sich auch Anzuschnallen. Laut StVO gilt eine generelle Anschnallpflicht, welche lediglich bei Schritttempo außer Kraft gesetzt wird.
Insassenmitnahme
Es gelten allgemein die Zulassungsbeschränkungen des jeweiligen Fahrzeugs, hat das Fahrzeug 5 Sitze dürfen auch nur 5 Personen insgesamt mitfahren, keine 6 und auch nicht 5 Erwachsene und beispielsweise ein Kind.
Es muss für jeden Mitfahrer möglich sein, sich auch Anschnallen zu können. Ein Verstoß dagegen, zieht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25,00 EUR mit sich.
Ein saftiges Bußgeld gibt es bei Beförderung unerlaubter Insassen und gleichzeitiger Gefährdung der Verkehrssicherheit ( 80,00 EUR ).
Fahnen und Flaggen
Kleine Fahnen und Flaggen können ohne Probleme am Fahrzeug befestigt werden, wichtig zu beachten:
- das Fanmaterial muss fest und sicher angebracht sein
- Fahnen und Flaggen dürfen nicht zu groß sein, wenn z.B. die Sicht behindert oder eingeschränkt wird
Im § 23 der StVO kann man nachlesen, dass der Fahrer für Sicht und Gehör sorgen muss und zwar ohne Einschränkungen, auch hier kann ein Verwarngeld von 10,00 EUR folgen.
Hupen
Ständiges oder unnötiges Hupen kann ebenfalls geahndet werden. Die Hupe soll im Straßenverkehr nur verwendet werden, wenn Gefahr besteht oder beispielsweise ein Überholvorgang zu Vorwarnung angezeigt wird. Gleiches gilt übrigens auch für Warnblinker und Lichthupe!
Auch wenn die Schwere des Verstoßes gering ist und eine Verwarnung fast nie ausgesprochen wird, kann die Polizei hier ein Verwarnungsgeld von 5,00 EUR festsetzen.
Lärmbelästigung
Ständig überhöhte Lautstärke im Auto oder das Betätigen einer Trommel wie man sie aus dem Stadion kennt werden auf Dauer nicht geduldet, hierbei handelt es sich ganz klar um Lärmbelästigung.
Die Verkehrssicherheit wird dadurch beeinflusst und Anwohner könnten sich ebenfalls gestört fühlen. Jeder Verstoß kann ein Bußgeld von 10,00 EUR nach sich ziehen.
Sicherheitsabstand
Auch beim Autokorso zur WM sollte man den Sicherheitsabstand einhalten, auch wenn dies in der Innenstadt oft schwer möglich ist, Auffahrunfälle sind jedoch bei solchen Events häufig und unnötig.
Je nach Fahrzeuglänge, geht man von 2-3 Fahrzeuglängen aus, Außerorts dementsprechend ein weiterer Abstand. Wer den Sicherheitsabstand nicht einhält und erwischt wird, zahlt stolze 25,00 EUR Bußgeld.
Zum Thema Schadenhaftung: Der Fahrer ist alleine zuständig und verantwortlich für mögliche Schäden, dies gilt natürlich auch für die anderen Teilnehmer eines Autokorsos. Im Schadenfall auf jeden Fall so schnell wie möglich Personalien und evtl. ein Foto machen, sonst kann man sich im Getümmel schnell verlieren.
Fazit beim Autokorso zur WM
Emotionen und Freunde sind völlig legitim, man muss sich im Straßenverkehr lediglich an gewisse Verhaltensregeln halten, dann sollte man normalerweise auch nichts befürchten.
Viele “Vergehen” liegen im Ermessensspielraum der Polizei, kann, muss aber nicht, so lautet das Fazit. Wer sich natürlich auffällig benimmt, Alkohol konsumiert und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet bekommt schnell den Finger gezeigt.
Die Bußgelder sind zum Teil recht happig, hinzukommt die Problematik bei Unfällen und der Schadensfrage mit Versicherungsschutz. Wer sich jedoch an die Regeln hält und andere nicht gefährdet, behindert oder stört, kann das Fussballfest auch in der Masse genießen.
Gerade was den Alkoholkonsum anbelangt, sollte sich der Fahrer des Fahrzeugs in Acht nehmen, denn hier lauert die Gefahr sich schnell Punkte, ein Fahrverbot und ein sattes Bußgeld einzuhandeln.
Wie oben bereits erwähnt sind Fahnen, Flaggen und anderes Fanmaterial erlaubt, sie dürfen nur die Sicherheit und Sicht vom Fahrzeug aus nicht stören.
Viel Spaß bei der Fussball-WM und nach dem Sieg ist ein Autokorso zur WM in der fanbegeisterten Menge fast schon Pflicht!
Autor im Blog: Janus Schulz
Interesannter Beitrag. Ich glaube das sich kaum jemand nach einem Deutschland Sieg gedanken über evtl Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten macht. Unser Freund und Helfer ist meist ja auch ein Deutschland Fan und drück wohl selbst in Grenzfällen ein Auge zu. Ich war das ein oder andere mal auch bei einem Auto-Korso der Eintrach Frankfurt dabei nach einem Sieg. husthust DFB-Pokal ^^. Bisher hatte ich wohl Glück, wobei ich recht vorsichtig im Strassenverkehr bin.