Dashcam Aktuell


Dashcam Aktuell – BGH Entscheidung naht


Dashcams sind auch heute noch in aller Munde, vor allem aber ihre Beweisführung und die Frage, erlaubt oder nicht!?

Mit einem aktuellen Dashcam Urteil dürfte man schon bald rechnen, der BGH befasst sich derzeit mit einer Klage eines Dashcam Benutzers. Ein Urteil vom höchsten deutschen Zivilgericht dürfte wohl die Marschrichtung vorgeben und so möglicherweise auch den Weg frei für Dashcams machen.

Dashcam Aktuell und wie es beispielsweise im Urlaub im Ausland aussieht, habe ich für Euch recherchiert und präsentiere Euch meine Ergebnisse zur Dashcam Nutzung im Fahrzeug.


Urteil vom BGH zu Dashcams naht ( Urteil gefallen siehe unten )


Mit dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 befasst sich das höchste Zivilgericht Deutschlands, der BGH nun mit der Verwertbarkeit von Daten, welche mit einer Dashcam aufgezeichnet wurden in Verkehrsprozessen und Verkehrsfällen.

Der Fall aus Sachsen-Anhalt wurde erstmals vergangenen Dienstag aufgenommen und wird derzeit behandelt, ein Urteil vom BGH wurde aus Karlsruhe für den 15. Mai 2018 bestätigt.

Die Entscheidung über die Verwertbarkeit von Dashcams ( kleinen Videokameras im Auto ) die fortlaufend den Straßenverkehr aufzeichnen wird auf jeden Fall wegweisend sein. Die Rechtslage ist nach wie vor unklar, denn die Minikameras sind grundsätzlich nicht verboten.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte sich die Aufnahmen gar nicht erst angeschaut und damit eine Verwertbarkeit im Keim erstickt, das Landgericht sah dies genauso, deshalb ging der Fall auch erstmalig vor den BGH.

Die Spannung steigt, welche Entscheidung der BGH aktuell zu Dashcams auch immer fällen wird, sie wird in jedem Fall eine Grundsatzentscheidung werden, welcher andere Gerichte folgen könnten.


Nutzung von Dashcams


Wie bereits erwähnt ist auch aktuell die Nutzung von Dashcams nicht verboten, beispielsweise wenn man während der Fahrt Landschaftsaufnahmen durchführen möchte.

Nicht erlaubt ist hingegen die permanente Nutzung und damit das Filmen von einzelnen Personen oder Fahrzeugen, da damit gegen den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte von anderen verstoßen wird. Die Folge sind Bussgelder oder sogar Filmverbote, wie es bereits den bekannten Frührentner “Knöllchen-Horst” getroffen hatte.

Die Nutzung dieser Minikameras dürfte in Zukunft von Belangen sein, nicht nur weil sich damit möglicherweise auch die Verkehrssicherheit verbessern lässt. In Russland beispielsweise sind Dashcams weit verbreitet und die Nutzung wird akzeptiert.

Allgemein ist die Stimmung auch z.B. seitens der Polizei so, das Dashcams Chancen birgen anstatt Risiken und sich damit in erster Linie Verkehrsunfälle viel besser nachvollziehen lassen könnten.

Das Oberlandesgericht in Stuttgart hatte in einem schweren Fall bereits Daten einer Dashcam ausgewertet und für die Verwertbarkeit zugelassen. Es ist also nicht grundsätzlich so, das seitens der Gerichte der “Datenschutz” im Vordergrund steht.

Die Nutzung von Dashcams soll und wird aller Voraussicht nach aber Privat bleiben und soll nicht in die Rechte anderer Verkehrsteilnehmer ragen, sonst hätten wir überall im Straßenverkehr “Big Brother is watching you”.

Einige Stellen wie z.B. der ADAC fordern dazu auf, die Nutzung von Dashcams nicht über Gerichte entscheiden zu lassen, sondern diese Regelung sollte vom Gesetzgeber erfolgen. Der ADAC listet hier auch bisherige Beispiele zur Nutzung und Verwertbarkeit von Dashcams auf.


Dashcam Aktuell: Nutzung im Ausland


Auch im Ausland ist man sich mit der Nutzung von Dashcams noch nicht wirklich einig, wer also eine Autofahrt oder Urlaubsreise ins nahgelegene Ausland plant, sollte sich im Voraus informieren.

Die Rechtslage ist im Ausland teilweise schwammig und größtenteils noch neu und unbehandelt. Im europäischen Ausland sollte man sich besonders die Grenzregion um Österreich anschauen, wer nämlich beispielsweise Richtung Kroatien und damit Süden möchte, muss die Alpenrepublik passieren und hier gilt: Filmverbot, wenn dann nur mit Genehmigung!

Die meisten Länder in der EU erlauben die Nutzung mit Ausnahmen wie beispielsweise Polen oder Schweden, hier muss sich die Kamera schnell entfernen lassen und die Aufnahmen müssen sich regelmäßig überschreiben.

In anderen Ländern wie Ungarn oder Spanien ist eine Nutzung nur erlaubt, wenn die erfassten Daten nach 5 Tagen gelöscht werden und die Aufnahme nur mit geringer Auflösung erfolgt.

Mehrere Ländern erlauben Dashcams aber nur für private Zwecke, dazu gehören u.a. Italien oder Malta. Wichtig zu wissen ist hierbei, das die Nutzung und Bedienung der Dashcam den Fahrer nicht ablenken darf.

Vollkommen von der Benutzung einer Dashcam raten folgende Länder in der EU aktuell ab: 

  1. Belgien
  2. Luxemburg
  3. Portugal
  4. Schweiz

Für die Rechtslage kann derzeit keine Gewähr übernommen werden, zumal sich jederzeit Gesetze und Regelungen ändern könnten.


Fazit zu Dashcam Aktuell

Der aktuelle Gerichtsfall, der beim BGH liegt, dürfte zu einer Grundsatzentscheidung führen. Dashcam, ja oder nein?

Die Frage wird sich Mitte Mai 2018 klären, die Tendenz im europäischen Ausland ist relativ eindeutig, die Nutzung soll in erster Linie für private Zwecke erlaubt werden und nur bei schweren Verstößen zur Verwertbarkeit herangezogen werden.

Über den Sinn und die Vorteile braucht man sicherlich kaum Gedanken verlieren, denn eine Nutzung bietet eigentlich nur Vorteile und könnte Verfahren und Prozesse beschleunigen und die Versicherer könnten aufatmen, denn sie würden sich teure Gutachten ersparen.

Das Urteil des BGH wird meiner Meinung nach die Richtung bestimmen und bei allen Autofahrern für Klarheit sorgen und das ist dringend nötig, denn aktuell ist es eher so, dass jedes Bundesland und verschiedene EU-Länder, ihr eigenes “Süppchen kochen”.

Dashcam Aktuell und dessen Folgen, ich bleibe für Euch am Ball.

Euer Autoblogger: Janus Schulz

BGH hat entschieden – Urteil gefallen

Die Aufnahmen der sogenannten “Dashcams” ( Minikameras ) sind als Beweismittel vor Gericht zulässig!

Der BGH stellte zwar klar, dass der Einsatz der Dashcams gegen Datenschutz von beispielsweise Personen verstoßen kann, dies jedoch nachrangig zu bewerten sei.

Die Begründung ist völlig logisch, denn im Falle eines Unfalls, müssen alle Beteiligten sowieso ihre Daten wie Name oder Anschrift preisgeben und sich ausweisen. Ebenso müssen sie ihren Führerschein und die Versicherungsgesellschaft offenlegen.

Eine weitreichende Entscheidung des BGH könnte in Zukunft Unfälle und Vorgänge klar aufschlüsseln und beschleunigen, ich persönlich halte das Urteil für vollkommen richtig.

 

Dashcam Aktuell




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