Gewährleistung beim Autokauf

Gewährleistung beim Autokauf

Es gilt grundsätzlich unter zwei häufig vorkommenden Autokaufszenarien zu unterscheiden, Privatverkauf an Privat ( Verbraucher ) und Gewerblicher Verkauf ( Händler ) an Privat ( Verbraucher ).

Wir möchten nun etwas näher darauf eingehen und Euch damit einen groben Überblick verschaffen beim Thema: Gewährleistung beim Autokauf.

Verkauf Händler an Privat

Verkauft ein Händler ein Fahrzeug an einen Privatmann, hat er von Grund auf eine 1-jährige Gewährleistung zu leisten, dies kann auch nicht ausgeschlossen werden, außer es gibt Nebenabreden und es wurde z.B. ein Mangel von Beginn an besprochen und darauf hingewiesen.

Vorsicht: Es gibt einige Händler die Fahrzeuge im Kundenauftrag verkaufen, dabei entgehen Sie der Gewährleistung und dies laut aktueller Rechtsprechung nicht einmal illegal. Fragen Sie deshalb vor Kauf immer nach, wem das Fahrzeug gehört bzw. wer der Eigentümer ist.

Ein wichtiger Hinweis für Verbraucher ist auch, dass die Aussage: “Gekauft, wie gesehen” nicht möglich und damit ungültig ist. Solche Aussagen sind einfach unseriös und viele Händler versuchen sich damit ebenfalls zu drücken.

Der nächste wichtige Punkt ist die Sachmangelhaftung, dabei gilt, in den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer ( Händler ) in der Beweispflicht das z.B. im Fall der Fälle ein Mangel nicht bereits von Beginn an bestanden hat. Nach den 6 Monaten tritt diese Beweispflicht auf den Käufer über, dabei sind Nachweise über mögliche vorherige Schäden über zu Käufer geregelt. Die Sachmangelhaftung des Verkäufers beträgt grundsätzlich 12 Monate.

Der Autokauf beim Händler bringt also viele Vorteile für den Verbraucher, jedoch sollte man auch hier abwägen ob der Händler seriös ist oder nicht, denn nicht selten sind “seriös” wirkende Händler plötzlich verschwunden. Grundsätzlich zahlt man bei vielen Händlern auch etwas drauf, kann sich aber über die Gewährleistung freuen. Beim Privatautokauf gibt es mehr Spielraum für Preisverhandlungen, jedoch eben auch gewisse Risiken zu diesen kommen wir nun.

 

Autokauf von Privat an Privat

An dieser Stelle muss man klar sagen, eine Gewährleistung kann vom Verkäufer komplett ausgeschlossen werden !

Aussagen wie “Verkauf unter Ausschluss jegliche Gewährleistung” oder “Verkauf wie gesehen und besichtigt” sind üblich und ohne Beanstandungen möglich. Als Tipp für Verkäufer, verwenden Sie wenn möglich einen eigenen Kaufvertrag welcher an den möglichen Käufer angepasst ist, einfache Vordrucke aus dem Internet sind nicht immer frei von Tücken und Fehlern.

Die Orientierung an Musterverträgen ist zwar in Ordnung, dennoch sollten Sie alle wichtigen Punkte mit dem möglichen Käufer prüfen und natürlich sollten auch alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getroffen werden.

Ein grundsätzlicher Ausschluss seitens des Verkäufers birgt jedoch Risiken, denn der Ausschluss von Sachmängel ist zwar erlaubt, jedoch sind Personenschäden insbesondere bei grober Fahrlässigkeit nicht auszuschließen. Diese Schäden kommen aber nur im extremsten Fall zur Geltung und können den Privatverkäufer treffen.

Dadurch das die Gewährleistung für Sachmängel nicht gilt, sollten Sie das Fahrzeug als Käufer natürlich gründlich untersuchen, eine Probefahrt machen und evtl. sogar einen Vorab Autocheck mit dem Käufer ausmachen, nur so können Sie Risiken und mögliche Schäden im Voraus eingrenzen bzw. ausschließen.

FAZIT

Ich persönlich empfehle eher den Kauf bei einem Händler, da diese an gewisse gesetzliche Regelungen gebunden sind und Ausschlüsse nicht gültig sind. Aber auch beim Händler ist eine gute Wahl von Vorteil, denn nicht jeder Hinterhof Autohändler ist seriös und auf Dauer auch für Sie vor Ort.

Der Kauf bei Privatverkäufern birgt das größte Risiko und zwar den Wegfall der Sachmangelhaftung. Dennoch sind auch private Verkäufer an wahrheitsgemäße Aussagen gebunden und können für falsche Aussagen belangt werden. Beim Privatkauf ist zudem ein größerer Spielraum für Preisverhandlungen möglich. Dennoch empfehle ich den Kauf von Privat nur in Ausnahmefällen.

Vor allem wenn man die Gewährleistung beim Autokauf berücksichtigt, muss man die Vernunft doch häufiger walten lassen.

Autor: Janus Schulz

 

 

Gewährleistung beim Autokauf




4 Gedanken zu „Gewährleistung beim Autokauf“

  1. nur schlecht wenn z.b. eine heizungsbau firma einen ihrer alten firmenfahrzeuge an privat verkauft und da gewährleistung geben muß!

    1. Das ist korrekt, es gibt natürlich teils eine nachteilige Gesetzgebung für Firmen und deren Inventar, andererseits kann man solche Fahrzeuge aber auch absetzen und ggf. aus dem Vermögen streichen lassen.

  2. Hallo Janus,

    Ich danke dir für die Infos zum Thema Gebrauchtwagenkauf. Ich selber habe mir letztes Jahr von Privat einen Seat Ibiza gekauft und hatte dann so meine Probleme. Zum Glück Konnte ich mich mit dem Verkäufer einigen.

    Mach weiter so und viel Erfolg weiterhin mit dem Blog.

    Grüße
    Christel

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