Umweltprämie: Verlängerung bis 2020

Die Umweltprämie wird bis Ende 2020 verlängert


Den Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität, oder umgangssprachlich auch “Umweltprämie” genannt, welchen man für den Kauf eines Elektrofahrzeugs erhält, wird es noch bis mindestens Ende 2020 geben, so wurde es kürzlich von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bekannt gegeben.

Ursprünglich sollte das Förderungsprogramm am 30. Juni 2019 eingestellt werden. Grund für die Verlängerung bis 2020 sind die bislang suboptimalen Zahlen hinsichtlich Verkauf und Nachfrage auf dem deutschen Automobilmarkt. Wir Deutschen sind bisher noch recht zurückhaltend, wenn es um den Kauf eines Elektrofahrzeugs geht – und so musste sich die Bundesregierung mittlerweile von dem einstigen Ziel, eine halbe Million Elektroautos bis zum Sommer 2019 auf Deutschlands Straßen zu sehen, verabschieden.

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Es besteht jedoch auch Grund zum Optimismus: Die Zahlen für Elektrofahrzeug-Neuzulassungen gehen stetig, wenn auch etwas langsamer als es sich die Bundesregierung erhofft hatte, bergauf. Bereits im ersten Quartal 2019 konnten rund 33 % Zuwachs an Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen verbucht werden.

Um die Verkaufszahlen weiterhin anzukurbeln sind sowohl Bundesregierung als auch Autohersteller gefragt, denn letztendlich legen Ladeinfrastruktur, attraktive Fahrzeugmodelle und Finanzierungsmöglichkeiten die entsprechende Basis.


In der derzeitigen Debatte, wie man den Anreiz zur Anschaffung eines Elektrofahrzeugs erhöhen könnte, wurde aus einigen Kreisen der Bundesregierung gefordert, dass die Umweltprämie an sich erhöht wird. So schlug beispielsweise Sören Bartol, stellvertretender SPD-Vorsitzender im Bundestag, vor, dass die Umweltprämie für Taxis verdoppelt werden solle, also auf rund 8000 Euro, wenn diese ein Elektroauto zum Transport anschaffen.

Elektrobetriebenen Taxis würden für weniger Lärm und bessere Luft in Großstädten sorgen. Aufgrund dessen solle der Anreiz, diese anzubieten, entsprechend höher sein. Altmaier äußerte sich hingegen, dass Kontinuität wichtig wäre und somit ein möglichst langer Zeitraum zur Prämienauszahlung gewährleistet werden solle. Eine Verlängerung der Förderung bis 2020 sei dementsprechend zu begrüßen.


Topf mit Förderungsgeldern ist noch lange nicht erschöpft


Die Umweltprämie zur staatlichen Subventionierung von Elektroautos und Plug-In-Hybride, welche bei Neukauf nicht mehr als 60.000 Euro kosten dürfen, gibt es bereits seit 2016.

Seither können bei einem Neukauf 4000 Euro für ein Elektroauto und PKW mit Brennstoffzelle sowie 3000 Euro für einen Plug-in-Hybrid beantragt werden. Diese Summen kommen aus einem Topf, welcher ursprünglich 1,2 Milliarden Euro an Förderungsgeldern umfasste. Die Summe war zur Förderung von 300.000 Elektrofahrzeugen gedacht.

Bis Ende Mai dieses Jahres waren jedoch nur knapp 118.000 Anträge eingegangen. Die Förderungsgelder sollen dazu beitragen, den Neukauf eines Elektroautos reizvoller zu gestalten, denn deren Anschaffungspreis ist im Vergleich zu einem herkömmlichen Benziner relativ hoch und ggf. mit weiteren Kosten verbunden, wie zum Beispiel durch den Einbau einer Steckdose, Stromleitung und einer sogenannten Wallbox in der eigenen Garage.

Während die Umweltprämie bei einem Neukauf bundeseinheitlich geregelt ist, gibt es beim Zuschuss für den Einbau von Steckdose, etc. in der eigenen Garage keine einheitlichen Regelungen und hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Ebenso gibt es in einigen Städten zusätzliche Prämien von den jeweiligen örtlichen Energieversorgern.

Deren Prämie für eine Wallbox kann sich beispielsweise von 100 Euro in Frankfurt am Main bis hin zu 500 Euro in Hannover belaufen.


Anspruchskonditionen für die Umweltprämie ändern sich wenig


Wer über den Neukauf eines Elektrofahrzeugs nachdenkt, der sollte sich vorab erkundigen, ob das gewünschte Modell auf der Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähiges Elektrofahrzeug aufgeführt ist. Auf dieser finden sich mittlerweile über 130 verschiedene Modelle, selbst Tesla’s Model 3.

Wichtig zu beachten ist jedoch, dass der Netto-Listenpreis für ein neues Elektroauto unter 60.000 Euro liegen muss. Wer sich gerne einen Jaguar I-Pace anschaffen möchte, dessen Einstiegsmodell knapp über 60.000 Euro liegt, müsste diesen dementsprechend ohne Umweltprämie finanzieren.

Umweltprämie, auch beim Tesla Model 3 gibt es die Wechselprämie Bildquelle: Tesla Homepage

Umweltprämie, auch beim Tesla Model 3 gibt es die Wechselprämie Bildquelle: Tesla Homepage

Trotz des höheren Anschaffungspreises für ein Elektrofahrzeug lassen sich, neben der Umweltprämie, jedoch weitere Einsparungen treffen, welche den Kauf attraktiver gestalten sollen: So sind Elektrofahrzeuge, welche nach dem 18. Mai 2011 zugelassen werden, für 10 Jahren von der KFZ-Steuer befreit.

Außerdem bieten manche Städte mittlerweile kostenfreie Parkplätze für Elektroautos an. Wer ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen besitzt, den locken ebenfalls steuerliche Vorteile. Ebenso lässt sich bei einem Elektrofahrzeug-Neukauf bei der KFZ-Versicherung sparen. Hierzu empfiehlt sich ein unabhängiger KFZ-Versicherung Vergleich, um das beste Preis-Leistungsverhältnis für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

Künftig wird es möglich sein, den Einbau eines akustischen Warnsignals mit 100 Euro bezuschussen zu lassen. Akustische Warnsignale sind ab dem 01. Juli 2019 innerhalb der Europäischen Union für Elektrofahrzeuge vorgeschrieben, um die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu erhöhen.

Besonders für ältere Menschen oder jene, deren Sichtfeld beeinträchtigt ist, stellen die geräuscharmen Elektrofahrzeuge eine erhebliche Gefahr dar. Aufgrund dessen hatte sich der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband sowie die Weltblindenunion für eine EU-weite Verordnung eingesetzt.

Diese schreibt vor, dass dann ab Juli 2019 Elektrofahrzeuge mit einem akustischen Warnsignal ausgestattet sein müssen, welche einen Ton zwischen 56 und 75 dB(A) von sich geben.

Bildquelle: Tesla Homepage