Was macht eigentlich ein KFZ-Gutachter?

In Deutschland lernen die meisten Menschen einen KFZ-Gutachter nach einem Autounfall kennen. Neben der Begutachtung von Unfallautos haben die unabhängigen und nicht weisungsgebunden Sachverständigen aber noch andere Aufgaben.

Was ist ein KFZ-Wertgutachten?

KFZ-Gutachter - seine Aufgaben im Überblick

KFZ-Gutachter – seine Aufgaben im Überblick

Ein KFZ-Wertgutachten ist ein umfassendes Dokument, das den Wert und den aktuellen Zustand eines Autos detailliert beschreibt. Erstellen dürfen KFZ-Wertgutachten sowohl unabhängige KFZ-Gutachter wie https://kfz-begutachtung24.de/ als auch der Technische Überwachungsverein (TÜV), der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA), die Gesellschaft Technische Überwachung (GTÜ) und die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher KFZ-Sachverständiger e.V. (KÜS).

Die Erstellung des Gutachtens läuft sowohl bei den KFZ-Prüfstellen als auch bei privaten Sachverständigen nach demselben Muster ab.

Was prüft ein KFZ-Gutachter?

KFZ-Gutachter sind dazu verpflichtet, den Wert des Fahrzeugs anhand von objektiven Maßstäben zu bewerten. Sie prüfen daher zunächst wert relevante Fahrzeugmerkmale wie das Baujahr und den Kilometerstand.

Anschließend erfolgt eine eingehende Prüfung des Fahrzeuginnenraums und der Außenseite sowie der Serien- und Sonderausstattung. Der KFZ-Gutachter dokumentiert dabei den Zustand des Fahrzeugs sowie eventuelle Abnutzungserscheinungen und Mängel. Anschließend ermittelt er auf Basis der Fahrzeugprüfung sein Gutachten und ermittelt den Marktwert des Fahrzeugs.

Wertgutachten durch einen KFZ-Gutachter

Ein Wertgutachten ist immer dann nötig, wenn der Besitzer den exakten Marktwert seines Fahrzeugs bestimmen möchte. Meistens ist dies in folgenden Situationen nötig:

  • Am Ende eines Leasingvertrags ist ein Wertgutachten durch den Leasingnehmer sinnvoll, um den Fahrzeugzustand und eventuell wertmindernde Schäden genau zu dokumentieren. Der Leasingnehmer kann so Streitigkeiten bei der Leasingrücknahme vermeiden, die oft entstehen, weil der Leasinggeber eine Nachzahlung fordert, weil der Fahrzeugwert angeblich unter dem vereinbarten Restwert liegt.
  • Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens oder der Inzahlungnahme des Altfahrzeugs beim Autokauf können Privatleute nur schwer einen fairen Preis ermitteln. Kommerzielle Anbieter versuchen deshalb oft, Gebrauchtwagen deutlich unter ihrem eigentlichen Wert anzukaufen, um ihren eigenen Gewinn zu maximieren. Ein Wertgutachten hilft privaten Autoverkäufern dabei, eine angemessene Summe zu fordern. Außerdem ist ein Wertgutachten beim privaten Autoverkauf sinnvoll, weil die umfassende Beurteilung des Fahrzeugzustands durch einen Experten für mehr Transparenz sorgt und dem Interessenten genaue Informationen liefert.
  • Bei seltenen Automodellen oder Oldtimern reichen die Daten von Kfz-Versicherungen nicht immer für die Versicherungseinstufung aus. Ein professionelles Wertgutachten kann in diesem Fall sowohl dem Versicherungsnehmer als auch der Versicherung dabei helfen, einen fairen Versicherungsbetrag zu ermitteln.

Unfallgutachten / Schadengutachten

Auch bei kleineren Verkehrsunfällen kommt es oft zu kostspieligen Schäden. Überschreitet die Schadenshöhe die sogenannte Bagatellgrenze von 750 Euro, verlangen die KFZ-Versicherungen in den meisten Fällen vor der Regulierung ein Unfall- bzw. Schadengutachten.

Es handelt sich dabei um ein spezielles KFZ-Gutachten, das neben dem Wertgutachten noch zusätzliche Punkte umfasst:

  • Ein Unfallgutachten beinhaltet die Auflistung aller Schäden. Dies umfasst sowohl alte Schäden, die bereits vor dem Unfall vorhanden waren, als auch neue Schäden, die erst durch den Unfall entstanden sind.
  • Der KFZ-Gutachter erstellt auf Basis der ermittelten Schäden eine Liste der erforderlichen Reparaturen und eine Kostenkalkulation.
  • Außerdem ermittelt der KFZ-Gutachter, ob durch den Unfall am Fahrzeug eine dauerhafte Wertminderung entstanden ist. Dies kann auch der Fall sein, wenn alle Unfallschäden durch eine Werkstatt fachmännisch repariert werden.
  • Zuletzt kommt der KFZ-Gutachter in seinem Unfallgutachten zur Bewertung. Dabei ermittelt er, ob sich eine Reparatur des Fahrzeugs ökonomisch lohnt oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, bei dem keine Reparatur des Unfallschadens erfolgt.