Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für Elektro-Tretroller
Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Welche Elektro-Tretroller darf man zukünftig fahren?
Doch nicht alle Elektro-Tretroller dürfen genutzt werden und es muss einiges beachtet werden.
Darf man jetzt mit seinem bereits vorhandenen Elektro-Tretroller fahren?
Innerhalb der letzten Jahre wurden tausende E-Scooter in Deutschland verkauft, obwohl diese eigentlich noch gar nicht erlaubt sind. Wer sich einen E-Scooter gekauft hat, hoffte, dass früher oder später ein entsprechendes Gesetz in Deutschland verabschiedet wird, welches das Fahren mit E-Scootern legal machen wird. Kein Wunder, ist das Fahren mit den Elektro-Tretrollern doch in vielen anderen Ländern dieser Welt bereits seit langem erlaubt.
Nachdem es jetzt sehr lange gedauert hat, wurde nun endlich am 17. Mai die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom Bundesrat beschlossen. Diese beschreibt genau, wie ein E-Scooter beschaffen sein muss, damit man zukünftig mit ihm am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.
Gemäß § 1 Abs. 2 StVG sind Elektrokleinstfahrzeuge auch Kraftfahrzeuge, die lediglich über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Insofern gelten für sie dieselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie für anderen Kraftfahrzeuge.
Ein Elektro-Tretroller ist also nicht dem Fahrrad gleichgestellt, sondern es handelt sich vielmehr um ein richtiges Kraftfahrzeug. Man kann die Fahrzeugklasse mehr mit einem Mofa vergleichen, da für beide Fahrzeugklassen ähnliche Vorschriften gelten.
Mit welchen Elektro-Tretrollern darf man zukünftig fahren?
Aufgrund dessen müssen Elektro-Tretroller ganz spezielle Vorschriften erfüllen. Nur E-Scooter, welche diese Vorschriften erfüllen, können eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt bekommen. Und auch nur E-Scooter, welche diese haben, dürfen zukünftig am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Insofern dürfen E-Scooter, welche bereits früher gekauft wurden, leider nicht legal betrieben werden. Das wird viele frühere Käufer verärgern. Allerdings muss man auch sagen, wer sich bisher solch einen illegalen E-Scooter gekauft hat, darf auch nicht erwarten, dass dieser genauso irgendwann legal betrieben werden darf.
Manch Hersteller bietet allerdings auch früheren Käufern einen Austausch oder eine Anpassung an. Sofern man also bereits einen E-Scooter erworben hat, sollte man sich mal auf den Websites der Hersteller informieren, ob es dort entsprechende Informationen zu einem geplanten Austausch oder Anpassung gibt.
Wer hingegen noch mit dem Kauf gewartet hat, wird zukünftig eine Vielzahl von E-Scootern vorfinden. In der Regel müssen die meisten Hersteller nur geringe Änderungen an den vorhandenen Modellen vornehmen, um für diese eine Allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten.
Damit E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten, müssen diese unter anderem die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die maximale Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt,
- die Leistung des Motors ist auf 500 Watt begrenzt und
- es sind bestimmte „fahrdynamische“ Mindestanforderungen vorgesehen.
So müssen beispielsweise zwei Bremsen vorhanden sein, es muss eine zertifizierte Beleuchtungsanlage vorhanden sein und insgesamt muss der E-Scooter verkehrssicher sein. All das wird zuvor vom TÜV geprüft und erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, kann der Hersteller für den E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt bekommen.
Fahren darf man mit E-Scootern zukünftig auf Fahrradwegen und speziell ausgewiesenen Wegen. Sollte kein Fahrradweg oder entsprechend ausgewiesener Weg vorhanden sein, so muss auf die Straße ausgewichen werden. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
Wer darf zukünftig mit Elektro-Tretrollern fahren?
Um einen E-Scooter fahren zu dürfen, muss man mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht notwendig. Auch ein Helm ist nicht vorgeschrieben, ist aber sehr zu empfehlen, da die eine Vielzahl der Unfälle bei E-Scootern mit Kopfverletzungen einhergeht.
Ein E-Scooter muss über eine Haftpflichtversicherung für E-Scooter verfügen. Mit Hilfe der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) und der Allgemeinen Betriebserlaubnis kann eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter beantragt werden. Die Daten von Halter und E-Scooter werden dann auch im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) vermerkt, so dass jederzeit nachgewiesen werden kann, wem der E-Scooter gehört und ob dieser versichert ist.
Die Kosten für solch eine Versicherung betragen ca. 30 Euro pro Jahr. Man erhält dann einen Kennzeichen-Aufkleber, welcher am E-Scooter angebracht werden muss.
Die Versicherung verlängert sich nicht automatisch und muss jährlich neu beantragt werden. Ein neues Kennzeichen benötigt man immer ab dem 1. März des Jahres. Zudem ändert sich die Farbe des Kennzeichens jährlich, so dass leicht erkannt werden kann, ob der E-Scooter über eine aktuelle Versicherung verfügt.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Wer sich jetzt einen E-Scooter kaufen möchte, sollte Acht geben, dass er einen kauft, welcher die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfüllt.
Auch empfiehlt es sich eher etwas mehr zu investieren, damit man lange Freude am E-Scooter hat. Denn genau wie bei anderen Fahrzeugen gilt auch bei E-Scootern, dass man einfach bessere Qualität bekommt, wenn man etwas mehr ausgibt.
Die meisten Hersteller weisen explizit auf die StVO-Konformität hin und bewerben diese. Sofern man solch einen Hinweis nicht findet, sollte man lieber die Finger von solch einem E-Scooter lassen, denn damit wird man auch zukünftig nicht fahren dürfen.
Gastartikel von Christian – Bike & Skate