Welche Rechte habe ich nach einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr
Rechte nach einem unverschuldeten Unfall im Straßenverkehr 1. Kfz-Gutachter des Vertrauens fragen Der Kfz-Sachverständiger des Vertrauens darf durch den Geschädigten jederzeit hinzugezogen werden. Aufgabe des Kfz-Gutachters ist die Beweissicherung sowie Feststellung des gesamten Schadenumfangs und der anfallenden Schadenhöhe. Die Versicherung muss hierbei nicht auf die Zustimmung des Geschädigten warten. Sie kann von sich aus einen Bericht lesen…