Handy am Steuer Gesetzesänderung

Handy am Steuer, eine neue Änderung kommt!


Gesetzesänderungen gibt es immer wieder um mit dem Wandel und der zunehmenden Digitalisierung, müssen entsprechend eben Gesetzes auch beim Führen eines Fahrzeugs angeglichen werden.

Erst kürzlich gab es eine Gesetzesänderung für die Nutzung vom Handy am Steuer, aber nicht nur Handys/Smartphones sind davon betroffen, im Grunde die meisten elektronischen Geräte, welche in die Hand genommen werden müssen und bedient werden müssen.

Ich möchte Euch die wichtigsten Punkte aufzeigen, welches es zu beachten gilt bei der Nutzung des Handys am Steuer. Weiterhin gehe ich auf die anderen elektronischen Geräte ein und was sonst noch § 23 Abs. 1 a / b StVO regeln.

Wichtig zu beachten sind auch die neuen Regelungen und Bussgelder, bis hin zu Fahrverbot welches bei der Nutzung vom Handy am Steuer droht.


Was bringt die Änderung in § 23 Abs. 1a StVO mit sich?


Grundsätzlich bringt es mehr Klarheit für alle, denn nicht nur Handys sind von der Gesetzesänderung betroffen.

Neben Smartphones, sind beispielsweise auch: Tablets, Ipods, Diktiergeräte, Navis oder auch E-Books sind von dem Nutzungsverbot während der Fahrt betroffen.

Eine endlose Liste an elektronischen Geräten kann betroffen sein, insofern Sie zur Information, Austausch oder Organisation dient und vom Fahrer während der Fahrt bedient werden muss. Es gibt auch Ausnahmen, z.B. wenn man festverbaute Geräte nutzt oder eine entsprechende Halterung für dieses Gerät, z.B. ein Navi.

Handy am Steuer neue Gesetzesänderung kommt auf Autofahrer zu

Handy am Steuer neue Gesetzesänderung kommt auf Autofahrer zu

Aber Achtung! Wer das Gerät über eine Halterung nutzen möchte, darf nur für einen kurzen Moment einen Blick darauf werfen und auch nur, wenn es die Verkehrssituation erlaubt, z.B. an einer roten Ampel.

§ 23 Abs. 1a StVO regelt seit neuestem auch die bisherigen Schlupflöcher, wie Start-Stopp Automatik oder Fahren im Elektromodus bei Elektroautos.

Das Mobiltelefon und andere elektronische Geräte dürfen zukünftig nur noch in die Hand genommen werden, wenn:

  1. Das Fahrzeug steht
  2. Der Motor ausgeschaltet ist

Die Start-Stopp Automatik oder das Fahren im Elektromodus eines Hybridautos beispielsweise gelten nicht als “Stehen”, der Motor muss zwangsläufig vollständig ausgestellt sein.


Auszug der Gesetzesänderung zur Nutzung des Handys am Steuer


(1 a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1 b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Die Gesetzgebung bei der Nutzung vom Handy am Steuer und anderen Geräten wird damit vollkommen klar und wie man sieht, es wird rigoros vorgegangen, auch wenn bis vor kurzem Gerichte teilweise das Telefonieren an roten Ampel oder bei Start-Stopp noch gestattet hatten.

Die neuen Regelungen dienen natürlich in erster Linie der Sicherheit im Verkehr, die Nutzung vom Handy am Steuer soll damit eingeschränkt werden und dies wird mit satten Geldbußen reguliert.


Bußgelder bei der Handynutzung


Die neuen Bußgelder bei der Nutzung vom Handy am Steuer und weiteren elektronischen Geräten laut § 23 Abs. 1a StVO wird in Zukunft richtig teuer.

Mittlerweile gelten folgende Bußgelder im Straßenverkehr bei Handynutzung:

  • Nutzung beim Führen des Fahrzeugs
    • 100 EUR + 1 Punkt in Flensburg
  • Nutzung mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
    • 150 EUR + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Nutzung mit Sachbeschädigung
    • 200 EUR + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Bei den Kosten hat sich also einiges getan, die Bußgelder haben sich teilweise verdoppelt, das Ziel ist klar, mehr Verkehrssicherheit schaffen.

Im übrigen, auch Radfahrer sind davon betroffen. Wenn ein Radfahrer während der Fahrt ein Handy oder andere elektronische Geräte nutzt, fällt ein Bußgeld von 55 EUR an!


5 wichtige Fragen zur Änderung


  1. Darf ich SMS lesen oder im Internet surfen?

Natürlich nicht, obwohl die Frage eigentlich nicht gestellt werden muss, nochmal zur Klarheit. Das Lesen von Kurzmitteilungen oder beispielsweise WhatsApp Nachrichten, richtet den Blick für längere Zeit aufs Handy und ist damit nicht erlaubt in der Nutzung.

Eine kurze Blickzuwendung liegt dann nicht mehr vor und die Ablenkung des Fahrers ist womöglich schadhaft. Dies gilt übrigens auch für Internet, Multimedia und Co.

2. Darf man eine elektronische bzw. optische Einparkhilfe verwenden?

Obwohl hierbei eine längere Blickzuwendung erfolgt, sind diese Systeme erlaubt in der Verwendung, sie dienen immerhin der Verkehrssicherheit. Dazu gehört z.B. auch ein Head-Up Display, welches in neueren Fahrzeugen verbaut ist. Wichtig dabei ist: Bitte nur in Schrittgeschwindigkeit nutzen, wie etwa beim Rückwärts Einparken.

3. Welche Geräte sind Stand heute auf jeden Fall verboten?

  • Handys
  • Smartphones
  • Autotelefone
  • Tablet-Computer
  • Touchscreens
  • elektronische Terminplaner
  • E-Book-Reader
  • MP3-Player
  • DVD- und Blu-Ray Player
  • Smartwatches
  • Notebooks, Laptops
  • Diktiergeräte
  • Navigationsgeräte
  • Fernseher
  • IPods und Abspielgeräte mit Videofunktion
  • Videobrillen

Diese Liste ist jedoch nicht abschließend und kann natürlich jederzeit ergänzt oder angepasst werden.

4. Wie sieht es aus wenn der Motor vollständig abgeschaltet ist?

In diesem Fall dürfen sie elektronische Geräte ohne jegliche Einschränkung verwenden und in die Hand nehmen.

Wer kurz eine Pause oder Halt an einem Parkplatz macht, ist hier auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Die bisherigen Ausnahmen Start-Stopp oder Elektrobetrieb sind hierbei wie bereits erwähnt ausgeschlossen.

5. Wie sieht es mit der Nutzung von Funkgeräten aus?

Grundsätzlich gilt das Verbot für die Nutzung von Funkgeräten erst ab dem Jahr 2020, dies ist auch hier geregelt § 52 IV StVO

§ 35 Absatz 9 StVO (neu) sieht im Übrigen eine Ausnahme bei der Nutzung von BOS-Funk vor, denn dieser darf z.B. von Behörden mit Sicherheitsaufgaben in die Hand genommen und genutzt werden.


Fazit zu Handy am Steuer

Die neue Gesetzgebung ist streng aber wie ich finde, gerecht.

Immerhin wird durch Nutzung von Handy und Co. der Straßenverkehr und die Verkehrssicherheit immer wieder beeinträchtigt, besonders Auffahrunfälle sind hier zu nennen, die Dunkelziffer dürfte dabei noch viel höher liegen.

Wer sich mit der Thematik befasst, kann sich denken das nicht nur die Sicherheit von sich selbst, sondern die der anderen Verkehrsteilnehmer auf dem Spiel steht, die materiellen Schäden sind eine andere negative Seite, welche dann zunehmend die Versicherer und im Endeffekt jeden Autofahrer finanziell belasten.

Die neuen Bußgelder haben es in sich, vor allem ein Fahrverbot kann, wenn es blöd läuft, sehr schnell auf einen zu kommen. Wer sein Auto beruflich nutzt, wird spätestens jetzt diesem heiklen Thema seine Aufmerksamkeit schenken.

Ob Handynutzung oder Nutzung von elektronischen Geräten, diese haben während der Fahrt nichts in der Hand des Fahrzeugführers zu suchen. Der Gesetzgeber wird mit dem angepassten § 23 Abs. 1a StVO seine Schlüsse daraus ziehen.

Autor im Blog: Janus Schulz

 

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