Neue Winterreifen-Regelung
Neue Winterreifen-Regelung: Alpine-Symbol ab Oktober 2024 Pflicht
In Deutschland existiert keine generelle Winterreifen-Pflicht. Laut Straßenverkehrsordnung darf bei winterlichen Bedingungen jedoch nur derjenige am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, der sein Kraftfahrzeug mit einer geeigneten Bereifung ausgestattet hat.
Es handelt sich bei dieser Regelung also um eine situative Winterreifen-Pflicht. Sind die Straßen im Winter frei von Eis und Schnee, ist das Fahren mit Sommerreifen erlaubt. Eine wichtige Änderung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Wichtige Änderung ab 1. Oktober 2024
Als Winterreifen werden ab 1. Oktober nur noch Pneus anerkannt, die mit dem Alpine-Symbol, bestehend aus einer Schneeflocke und einem dreizackigen Bergpiktogramm, gekennzeichnet sind.
Reifen, die lediglich eine M+S-Kennung (Matsch und Schnee) tragen, dürfen ab 1. Oktober 2024 nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen gefahren werden.
Was sind winterliche Straßenverhältnisse?
Die Straßenverkehrsordnung definiert winterliche Straßenverhältnisse als Situation, in der Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Eis- und Reifenglätte herrschen.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder
Wer als Autofahrer gegen die neue Richtlinie verstößt, muss ab 1. Oktober 2024 mit einem Bußgeld von mindestens 60 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wird durch die falsche Wahl der Reifen eine Verkehrsbehinderung verursacht oder kommt es gar zu einem Unfall, sind bis zu 120 Euro fällig.
Lässt es der Fahrzeughalter zu, dass sein Kraftfahrzeug bei Schnee und Eis ohne Winterpneus im öffentlichen Verkehrsraum bewegt wird, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro.
Versicherungsschutz gerät in Gefahr
An die winterlichen Straßenverhältnisse nicht angepasste Bereifung kann sich auch auf die Kfz-Versicherung auswirken. Die Haftpflichtversicherung kommt bei einem Unfall zwar für die Schäden des Gegners auf, kann jedoch den eigenen Versicherungsnehmer mit bis zu 5.000 Euro belasten.
Auch Kaskoschäden am eigenen Fahrzeug werden unter Umständen nur zum Teil übernommen. Autofahrer sollten stets bedenken, dass sich ein Verstoß gegen die neue Richtlinie insbesondere bei Personenschäden prekär auswirken kann.
Kommen Schmerzensgeld und Verdienstausfall ins Spiel, kann der Verursacher vor dem finanziellen Ruin stehen.
Amerikanischer Industriestandard bindend
Reifen mit dem Alpine-Symbol wurden nach dem amerikanischen Industriestandard für Winterpneus geprüft. Dieses weltweit anerkannte Testverfahren gilt für die M+S-Kennung nicht als Voraussetzung.
Tatsächlich sind ausschließlich mit M+S gekennzeichnete Winter- und Ganzjahresreifen kaum noch in Gebrauch, da die Hersteller bereits seit Jahren auf den amerikanischen Industriestandard setzen und das Alpine-Symbol auf die Reifenflanken prägen.
Häufig sind hier sowohl M+S als auch Alpine-Kennung zu finden.
Neue Richtlinie lässt Ausnahmen zu
Nicht bei allen Fahrzeugen greift die Pflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnete Pneus aufzuziehen.
Ausgenommen sind zum Beispiel:
- in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzte Nutzfahrzeuge
- Einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder)
- motorisierte Krankenfahrstühle
- Spezialfahrzeuge, für die keine Winterpneus verfügbar sind