Parkrempler vermeiden

Parkrempler vermeiden und Ärger ersparen


Wie kann ich Parkrempler vermeiden?

Parkrempler vermeiden so schützt ihr Euch vor Parkschäden

Parkrempler vermeiden so schützt ihr Euch vor Parkschäden

Diese Frage stellt man sich leider oft erst nach einem Parkschaden, dabei kann man bereits vorher Vorkehrungen treffen und mögliche Parkrempler mit Schäden am Auto vermeiden.

Klar ist: Nach einem Parkschaden darf man sich nicht einfach vom Ort entfernen, das StGB hat dazu eine klare Aussage:


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er

1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich

1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder
2. berechtigt oder entschuldigt

vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.

(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, daß er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Ich habe für Euch einige Tipps zusammengestellt, wie ihr Euch effektiv vor möglichen Parkschäden schützen könnt, denn die Probleme fangen später erst an, vor allem wenn sich der Unfallverursacher entfernt hat und nicht sofort ermittelt werden kann.

Parkrempler vermeiden: Tipp 1


Autofahrer haben es nicht leicht im Straßenverkehr, wer sein Auto etwa auf der Straße oder öffentlichen Bereichen abstellen muss, sollte lieber genauer hinschauen, wo und wie er sein Fahrzeug abstellt.

Abstand halten ist die wichtigste Devise beim Parken, sowohl auf der Fahrer- als auch Beifahrertür. Wie man das erreichen kann?

Ganz einfach: Auto auf Parkplätzen möglichst weit Links oder Rechts parken, auf Supermarkt Parkplätzen beispielsweise gibt es genaue Abgrenzungen bis wohin geparkt werden kann.

Wenn es also die Situation zulässt, einfach weit links oder rechts Parken, damit vermeidet man zumindest in den meisten Fällen auf einer der beiden Fahrzeugseiten einen Parkrempler bzw. Parkschaden.


Die Parkplatzwahl


Viele Parkplätze wie etwa vor dem Supermarkt oder in Parkhäusern bieten eine Parkplatzwahl, dort stehen sogenannte “Familienparkplätze” oder “Frauenparkplätze” zur Verfügung.

Der große Vorteil dabei: Diese Parkplätze sind eigentlich immer wesentlich größer als andere Parkplätze und halten zum Nebenplatz deutlich mehr Abstand. Parkrempler entstehen so wesentlich seltener, Problem gelöst!

Wenn man also ohnehin mit Kind und Kegel einkaufen geht, kann man wunderbar diese Möglichkeit der Parkplatzwahl nutzen und wenn man nicht unbedingt einen Pickup fährt, sollte man auch mit der Parkplatzbreite keine Probleme haben.

Behindertenparkplätze sind übrigens ebenfalls wesentlich komfortabler, hier sollte man aber aus Fairness darauf verzichten, diese Parkplätze für sich selbst zu beanspruchen, insbesondere wenn keinerlei geistige oder körperliche Behinderung vorliegt.

Interessante Urteile zu Behindertenparkplätzen und der Parksituation für Behinderte finden sich hier!


Enge Parkhäuser meiden


Besonders in Stadtnähe und Innenstädten gibt es viele von Ihnen, enge Parkhäuser.

Wer dort einen komfortablen Parkplatz sucht, sollte sich diese Gedanken schnell aus dem Kopf schlagen. Da in Innenstädten Platz und Raum begrenzt sind, sind hier Parkhäuser oft sehr beengt gebaut, viel Spielraum etwa beim Rangieren bleibt dann ohnehin nicht.

Längere Fahrzeuge (etwa Kombis) oder Autos mit größerer Fahrzeugbreite (SUV und Co.) geraten hier unnötig in Problemsituationen, weiterhin sind sie bei Parkschäden wesentlich anfälliger, schnell kommt es zu einem Parkrempler.

Tipp: Einfach solche Parkhäuser komplett meiden und im Stadtbereich einzelne Parkplätze suchen, hier sind dann zumindest die Abstände zu den Seiten gegeben. Wer dennoch solche engen Parkhäuser befahren muss, sollte dies vielleicht mit kleineren Fahrzeugen oder wenn vorhanden, dem Zweitwagen befahren.

Eine repräsentative Umfrage ergab, das etwa ein Viertel der befragten Autofahrer enge Parkhäuser aus solchen Gründen ohnehin meidet.


Alternative Schließsysteme


Auch heute werden noch die meisten Fahrzeuge mit manuellen Schließsystemen gefertigt.

Das bedeutet, Autotüren müssen auch heute noch zum Großteil selbständig geöffnet und verschlossen werden, dies soll sich jedoch bald ändern.

Die Kiekert AG ist einer der führenden Anbieter für Sicherheits- und Komfortsysteme und bereits heute sehr häufig in Autotüren einiger namhafter Autohersteller zu finden.

Eine neue Technologie soll zukünftig diese Probleme des manuellen Öffnens beheben.

Auf der Homepage heißt es dazu:

Das Kiekert-Türantriebssystem actiMOVE öffnet und schließt Seitentüren automatisch und eignet sich ideal für elektrische und autonome Fahrzeuge, die derzeit von Automobilherstellern in der ganzen Welt entwickelt werden. Auf seiner neuen Plattform NuEntry zeigt Kiekert eine neue Welt des Einstiegs und liefert die neuesten Antworten auf das autonome Fahren sowie die vorherrschenden Trends in der Automobilindustrie. Besuchen Sie uns auf www.NuEntry.com für weitere Informationen.

Gut möglich, dass wir also schon bald in einigen Fahrzeugen solche Schließsysteme auffinden werden, damit könnte zumindest das kontrollierte Öffnen der Türen dazu führen, dass es in Zukunft weniger Parkrempler und Schäden am Lack oder anderen Teilen des Nachbarfahrzeugs geben wird.

Wer mit der Zukunft gehen möchte, sollte nach solchen “innovativen” Systemen Ausschau halten.


Auto mit Parkassistent anschaffen


Wer sich ohnehin mit dem Neukauf eines Autos beschäftigt, sollte dabei möglicherweise ein Fahrzeug mit einem “Parkassistenten” wählen.

Aktuelle Parkassistenten sind mit Laser oder Radar ausgestattet und können damit in Parklücken beim Rangieren bzw. Ein- und Ausparken mögliche Parkschäden ausschließen.

Solche Systeme gibt es bereits einige Jahre auf dem Markt (sogar mit Rückfahrkamera) und sie erfüllen ihren Zweck sehr gut, in den meisten Fällen wird entweder akustisch/optisch gewarnt bevor es zu einer Kollision kommt oder noch besser, autonom erfolgt dann der Eingriff durch das Parksystem selbst.

Hinweis: Acht geben sollte man bei Anhängerkupplungen, vor allem starre Verbindungen, welche man nicht abnehmen kann können zum Problem werden. Parksysteme haben damit auch heute noch Probleme und erkennen Hindernisse nicht genau oder es kommt zu einem “Dauerpiepsen”. Abhilfe schaffen sogenannte “abnehmbare” Anhängerkupplungen.


Autofolien


Spanier und Franzosen können unsere Meinung vielleicht nicht teilen, aber Schrammen und Kratzer an des deutschen liebstem Kind, sind einfach nur doof!

Abhilfe können tatsächlich spezielle Autofolien leisten, auch wenn eher nicht auf der gesamten Fläche des Fahrzeugs. Dennoch lassen sich Autofolien etwa an abstehemdem Teilen wie “Autospiegel” oder eben dem “Autotürgriff” leicht anbringen.

Der Vorteil liegt auf der Hand, es entstehen deutlich weniger Lackschäden durch Autofolien und dies kann beispielsweise, wenn man ein Leasingfahrzeug fährt, später einige hundert Euro einsparen.

Achten sollte man aber darauf, dass die Autofolien UV- und temperaturbeständig sind und vom Markenhersteller kommen wie etwa TESA oder 3M. Wer Angst vor späteren Rückständen beim Abziehen solcher Folien hat, ein kleiner Tipp: Vorsichtig mit Waschbenzin an diese Stellen trauen, funktioniert in den meisten Fällen ziemlich gut und auf Anhieb.

Es gibt auch Fahrzeuge auf dem KFZ-Markt die integriert einen Schutz gegen Parkrempler aufweisen, wie etwa der Citroen C3, hier sind die bekannten “Airbumps” verbaut, welche vor Lackschäden und Schrammen schützen sollen.

Zur Verfügung gestellt wird diese Außenschutzhülle für den Citroen von keinem geringeren, als dem Technologiekonzern BASF.


Fazit Parkrempler vermeiden

Es gibt einige Tipps und Kniffe wie man sich vor solchen Parkschäden schützen und Parkrempler vermeiden kann und wichtig ist dabei, dass sich auch jeder daran hält, so erspart man sich selbst und dem Gegenüber viel Ärger.

Ich hoffe die obigen Tipps konnten Euch weiterhelfen und etwas für die Thematik “sensibilisieren” mit gewissen Abläufen kann man im Alltag einen gewissen Schutz vor Parkschäden aufbauen, leider ist es nicht immer möglich und es kommt zu besagten Schäden, wie man umgehen sollte, wenn das eigene Auto beschädigt wurde könnt ihr hier nachlesen.

Persönlich finde ich die Idee mit Autofolien ganz gut, noch besser sind aber meiner Meinung nach vorinstallierte Schutzvorkehrungen oder Polster, wie es etwa im Citroen C3/C4 zum Einsatz kommt.

Für die Zukunft kann ich mir durchaus vorstellen, dass sich das automatische Türöffnen und schließen durchsetzen wird, gerade im jetzigen Zeitalter der “autonomen” und teilautonomen Fahrzeuge.

Für Unfallflüchtige ein kleiner Hinweis, Unfallflucht ist auch bei Parkschäden nicht erlaubt und wird nicht nur geahndet, auch kann es sein, dass im Worst Case, eine vorinstallierte Dashcam mögliche Schäden aufgezeichnet hat, diese Aufnahmen können in einem zivilrechtlichen Prozess sogar sehr wohl anerkannt und verwendet werden, blöd gelaufen!

Flüchten und vor der Strafe schützen bringt also nichts, wenn es doch mal geknallt hat, hier einige Infos zum Ablauf und der Schadensregulierung nach einem Parkrempler.

Autor im Autoblog Deutschland: Janus Schulz

 

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